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Die Mischung macht’s! Unterschiedliche Fähigkeiten, praktische Erfahrungen und solide Expertisen sind die Grundlage für unser Business. So vielfältig unser Team ist, unsere gemeinsame Basis ist die Affinität für den Mittelstand und für die Menschen, die ihn prägen.

Unsere Junior Consultant Lisa Schmitt

„Find people who will make you better.“ – Michelle Obama

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„Organisationen begehen keine Rechtsverstöße und keine Verfehlungen. Diese werden von Menschen in den Organisationen begangen.“

Compliance verbindet Ziele und Funktionen, um Gesetze und Regeln im Unternehmen zu erfüllen und den Rahmen zu schaffen, dass Verfehlungen vermieden werden. In der Praxis sieht Compliance für jedes Unternehmen anders aus: Natürlich hat sich jedes Unternehmen an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten, handelt also per se „compliant.“ Doch für einen Handwerksbetrieb sind andere Gesetze und internen Regeln wichtig als für eine IT-Firma oder ein Logistikunternehmen. Alle internen Regeln, die über die Gesetze hinausgehen, bilden sich aus den Branchegepflogenheiten, aus den Erwartungen der Stakeholder und aus der Unternehmenswerten heraus.

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Landauf, landab rumort es in den Unternehmen. Es gibt schon heute zu wenig Fachkräfte und in den kommenden Jahren werden Massen an Babyboomern den Arbeitsmarkt verlassen. Die große Leerstelle, die hier entsteht, kann durch die nachfolgende Generation bei weitem nicht abgedeckt werden. Parallel dazu verlangen aktuelle Themen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit oder Lieferketten grundlegende Transformationsprozesse von den Unternehmen. Für all diese Herausforderungen braucht es neue Strukturen und auch Kompetenzen. Das stellt Personalverantwortliche vor die Aufgabe, den Spagat zwischen dem veränderten Arbeitsmarkt und der veränderten Unternehmenswelt zu meistern. Dafür benötigen sie ein systematisches und strukturiertes Herangehen an Kompetenzen. Somit rückt Kompetenzmanagement verstärkt in den Fokus vieler Unternehmen. Denn nie war es drängender als heute, die Kompetenzen der Mitarbeitenden zu kennen und das Personal gezielt weiterzuentwickeln, um die Handlungs- und Innovationsfähigkeit des Unternehmens zu sichern.

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Mutig? Illoyal? Whistleblower sind salopp formuliert Menschen, die andere Menschen oder Organisationen verpfeifen. Diesen Menschen ist es zumeist wichtig, dass bestehende Regelungen und Gesetze eingehalten und Fehlverhalten zum Schaden von Organisationen und der Gesellschaft beendet werden. Somit eröffnen sie mit ihren Hinweisen viele Chancen: Denn gehen kritische Informationen zu Missständen im Unternehmen nicht an die Öffentlichkeit, sondern über interne Meldekanäle ein, kann die Führungsebene proaktiv mit ihnen umgehen.

So lassen sich finanzielle Schäden abwenden, Missstände frühzeitig aufdecken und Firmenbereiche optimieren. Eine positive Meldekultur, die signalisiert, dass kritisches Wissen willkommen ist und nicht auf taube Ohren trifft, erhöht die Mitarbeiterzufriedenheit und verbessert das Image. Insofern ist das Hinweisgebersystem, das die EU-Whistleblower-Richtlinie allen Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten vorschreibt, eine gute Möglichkeit, das eigene Unternehmen transparenter zu gestalten.

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Am 17. Dezember 2021 lief die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern ab. Das heißt, die Bundesregierung hätte bis zu diesem Tag die Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umsetzen müssen. Hat sie aber nicht.

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Die Entscheidung, einen Fremdgeschäftsführer in das eigene Unternehmen zu holen, fordert eine Veränderung des Führungsverhaltens des Inhabers. In einem unserer Mandantenunternehmen wurde vor einiger Zeit diese Entscheidung getroffen – mit besten Absichten und einem katastrophalen Ende!

Der Inhaber eines mittelständischen Unternehmens hat für eine neue Tochtergesellschaft erstmals einen Geschäftsführer eingestellt und verzichtete selbst auf die sonst übliche Organstellung. Er hatte sich aus einer Vielzahl von Gründen dafür entschieden und postulierte, dass Kompetenz und Verantwortung untrennbar zusammengehören. Der Neue könne und müsse seinen Verantwortungsbereich eigenständig leiten.

Dies klang für den „Neuen“ interessant. Er hatte bei einem größeren Mitbewerber Erfahrung in der zweiten Reihe gesammelt und wollte nun Gesamtverantwortung tragen.

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Die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern steht auf der Agenda vieler mittelständischer Unternehmen. Geschäftsführer und Compliance Verantwortliche denken reflexartig an Rechtsanwälte und an Software, doch es gehört Einiges mehr dazu, die Richtlinie nicht nur rechtssicher, sondern auch motivierend und gewinnbringend zu implementieren.

Unsere Expertin Karin Scherer bringt es auf den Punkt: „Zahlreiche Geschäftsführer wünschen sich Hinweise aus der Belegschaft, wenn das Unternehmen geschädigt wird, gleich ob fahrlässig oder vorsätzlich, intern von Mitarbeitenden oder von externen Personen. Unsere Erfahrungen gehen vom Griff in die Kasse, Entwendung von Waren bis hin zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Alles Vorfälle, in denen Mitwissende oder Betroffene nicht wussten, wie sie sich verhalten sollten, vorsichtshalber wegsahen – und in denen sich die Geschäftsführung frühzeitige Hinweise gewünscht hätte, zum Schutz betroffener Mitarbeitender und des Unternehmens.“

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Die meisten mittelständischen Unternehmen spüren es deutlich: Die notwendigen Mitarbeitenden sind so schwer zu finden wie noch nie! In bestimmten Branchen oder Regionen ist der Fachkräftemangel seit längerem schmerzlich spürbar, aber mittlerweile ist das Finden und Binden gut qualifizierter Kandidaten eine echte Kunst. Nicht der Arbeitgeber, sondern der potenzielle Mitarbeitende hat das Zepter in der Hand. Dieser Paradigmenwechsel auf dem Arbeitsmarkt gehört zu den großen Veränderungen unserer Zeit.

Somit rückt das so genannte Employer Branding, also der Aufbau einer attraktiven Arbeitgebermarke und dessen Vermarktung nach außen, immer stärker in den Fokus. Ganz gleich, welche Größe das Unternehmen und welches Budget es zur Verfügung hat: Wenn es die eigene Zukunft sichern will, muss es sich mit geeigneten Marketing- und Recruiting-Strategien auf die Anforderungen von potenziellen Mitarbeitenden einstellen.

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Die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern kommt zum 17.12.2021 – und bemerkenswert wenige Unternehmen sind darauf vorbereitet. Natürlich ist das wieder eine Regelung, die umgesetzt werden muss, und viele mittelständischen Unternehmer befällt bei dem Thema anonymisierte Hinweise ein „ungutes Gefühl“. Wir meinen: Diese Richtlinie bietet vor allem Chancen!

Die EU-Richtlinie aus 2019 muss bis 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt sein. Mit dieser Richtlinie werden Hinweisgeber, die Missstände oder Fehlverhalten in Unternehmen melden, besser geschützt. Unternehmen schaffen hierfür ein Meldesystem mit einem unabhängigen Ansprechpartner, das einen richtlinienkonformen Umgang mit Meldungen über illegales oder unethisches Verhalten ermöglicht. Neutralität und Anonymität stellen eine fundierte Bewertung der Sachverhalte sicher.

Die Verpflichtung besteht anfänglich für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden, bevor im Jahr 2023 die Grenze auf 50 Mitarbeitende abgesenkt wird. Dieses Thema ist also gerade ein Thema für die Compliance im Mittelstand.

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Ob kleiner Familienbetrieb oder global agierendes Unternehmen: Das richtige Personal zu finden, wird für jede Personalabteilung immer herausfordernder. Der Fachkräftemangel ist der Schmerzpunkt im deutschen Mittelstand geworden – und gutes Personal zur erfolgskritischen Ressource. Neue, gute Teamplayer sind rar. Und das bestehende Team stetig weiterzuentwickeln, für die Zukunft fit zu machen und im Unternehmen zu halten ist eine echte Challenge. Durch eine professionelle und strategisch verankerte Personalarbeit können sich mittelständische Unternehmen für diese Herausforderungen stärker aufstellen.

Wie eine gute Basis für eine strategisch agierende Personalarbeit geschaffen wird

Nicht jedes Unternehmen braucht eine ganze Personalabteilung, um die Ressource Mensch und die Unternehmenskultur wirksam zu machen. Manchmal reicht auch nur eine Personalreferentin oder ein Personalreferent. Das hängt von vielen individuellen Faktoren des Unternehmens ab, wie der Größe, Branche, Komplexität oder geplanten Ausrichtung.

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