Am 17. Dezember 2021 lief die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern ab. Das heißt, die Bundesregierung hätte bis zu diesem Tag die Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umsetzen müssen. Hat sie aber nicht.

Zwar sieht der neue Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung eine zügige Umsetzung vor – gibt aber keine konkrete Zeit an. Es herrscht also eine Art Schwebezustand. Was bedeutet das für Unternehmen? Müssen sie jetzt ab dem Ablauf der Umsetzungsfrist aktiv werden und ein Hinweisgebersystem einrichten, obwohl die Whistleblower-Richtlinie von der Bundesregierung nicht rechtzeitig umgesetzt wurde?

Für private Unternehmen ergeben sich nach Einschätzung der Juristen daraus keine unmittelbaren Pflichten. Doch es herrscht seit dem 18. Dezember 2021 für den Schutz von Hinweisgebern eine unsichere Rechtslage. Da die Veränderungen im deutschen Whistleblowerrecht auf jeden Fall kommen werden, ist es für Unternehmen ratsam, ihre internen Meldesysteme zu prüfen und zu optimieren – oder ein geeignetes System zu implementieren.

Was konkret müssen Unternehmen der Richtlinie nach erfüllen?

Betriebe ab 50 Mitarbeitenden müssen eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einrichten (Unternehmen > 249 MA ab jetzt, Unternehmen > 49 < 250 ab 12/2023). Die Mitarbeitenden der Meldestelle sind verpflichtet, Hinweise für Verstöße gegen EU-Recht streng vertraulich zu behandeln und die Identität des Hinweisgebers zu schützen. Whistleblower sind der Richtlinie nach vor Repressalien des Unternehmens geschützt. Im nächsten Schritt muss die Meldestelle innerhalb vorgegebener Zeitfenster Maßnahmen ergreifen.

Kurz: Die Whistleblower-Richtlinie kommt mit Verspätung, aber sie wird kommen. Offen bleibt, ob die Bundesregierung bei der Umsetzung die Schonfrist für Unternehmen zwischen 50 bis 249 Mitarbeitenden in nationales Recht aufnimmt. Je später die Umsetzung in nationales Recht erfolgt, desto geringer die Schonfrist, so dass ein vollständiger Entfall nicht ausgeschlossen ist.

Mittelständische Unternehmen sollten sich jetzt mit der Frage auseinandersetzen, wie eine optimale Umsetzung intern aussehen kann. THE MAK`ED TEAM hat umfangreiche Erfahrungen im Bereich des Compliance-Managements und begleitet Unternehmen bei der erfolgreichen Implementierung des Hinweisgebermanagementsystems und der hierfür erforderlichen Prozesse und Tools.

 

Hier finden Sie unseren Artikel “Whistleblower-Richtlinie umsetzen und ein rechtssicheres Hinweisgebersystem schaffen”.