Kategorie: Compliance
Jedes Unternehmen hat die Pflicht bestehende Regelungen zu beachten.
Jedes Unternehmen hat die Pflicht bestehende Regelungen zu beachten.
Ein ethisch korrektes und verantwortungsvolles Handeln ist für die meisten Unternehmer eine Selbstverständlichkeit. Das Konzept des „ehrbaren Kaufmanns“ reicht zurück bis ins Mittelalter und hat nach wie vor eine wichtige Bedeutung für deutsche Unternehmen. Doch Deutschland ist sehr stark in globale Arbeitsteilungen eingebunden und entlang der Lieferketten gibt es immer wieder Missstände im ökonomischen, ökologischen und humanitären Bereich. Das soll sich ändern. Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), kurz Lieferkettengesetz, wurde ein Gesetz verabschiedet, das in Deutschland ansässige Unternehmen dazu verpflichtet, definierte Sorgfaltspflichten umzusetzen. Es trat am 1. Januar 2023 in Kraft und hat das Ziel, entlang der Lieferketten Menschenrechte zu schützen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Natur vor schädlichen Einflüssen zu bewahren. Konkret sollen Unternehmen mit einem verantwortungsvollen Management der Lieferketten dafür Sorge tragen, dass Menschenrechte und Mindeststandards wie das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit eingehalten werden.
Am 16. Dezember 2022 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) im Bundestag verabschiedet. Auf Grundlage der Whistleblower-Richtlinie gewährleistet es Whistleblowern künftig einen besseren Schutz im beruflichen Umfeld vor Repressalien wie Kündigung oder Verleumdung. Die nächste Plenarsitzung des Bundesrates ist am 10. Februar 2023. Stimmt dieser dem HinSchG zu, kann das Gesetz im Februar verkündet werden. Da ein Gesetz drei Monate nach der Verkündigung in Kraft tritt, wäre es in diesem Fall voraussichtlich Ende Mai. In der ersten Stufe gilt das Gesetz für alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden und ab dem 17. Dezember 2023 für alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden.
Die Whistleblower-Richtlinie kommt. Doch die wenigsten Unternehmen haben sich bisher darum gekümmert. Das zeigt eine aktuelle PWC-Studie. Und das bestätigt auch unseren Eindruck in der Praxis. Dabei drängt die Zeit: Wird das Gesetz final vom Parlament verabschiedet, sind alle Firmen ab 50 Mitarbeitenden in der Pflicht, ein entsprechendes System zu installieren. Und die Anzahl der Mitarbeitenden orientiert sich hier am europäischen Arbeitnehmerbegriff – und dieser unterscheidet sich von der üblichen Zählweise. Zu den Mitarbeitenden zählen ausnahmslos alle, die im Unternehmen beschäftigt sind, inklusive der Praktikanten, der Minijobber und der Geschäftsführung selbst. Dies ist für die Ermittlung wichtig, ob Grenzwerte erreicht werden oder nicht.
Seit dem 1. August 2022 verpflichtet die Neuregelung im Nachweisgesetz deutsche Arbeitgeber dazu, dass sie neben den in § 2 Abs. 1 des NachwG geregelten Informationen, weitere Vertragsbedingungen schriftlich festhalten und archivieren. Und das in Papierform. Die Neuregelung führt zu einem beachtlichen bürokratischen Mehraufwand und viele Unternehmen konnten sich aufgrund der kurzen Übergangsfrist kaum auf das neue Nachweisgesetz vorbereiten. Darum stellt sich die Frage: Wie können mittelständische Unternehmen die Anforderungen, die sich aus dem Nachweisgesetz ergeben, Compliance-konform und doch unternehmensindividuell umsetzen?
Strategie, Liquidität, Ertrag: Eine Unternehmenskrise kann verschiedene Ursachen haben. Eine gut aufgestellte Krisen-Compliance zeigt in der individuellen Situation die richtigen Schritte auf. Das Risiko einer Krise hat in den letzten Jahren und der jüngsten Zeit vor dem Hintergrund der Pandemie und des Ukrainekriegs deutlich zugenommen – selbst für gestandene Unternehmen. Zudem sind in Zeiten zahlreicher öffentlichkeitswirksamer Unternehmensskandale die Haftungsansprüche der Organe für Fehlverhalten in den Fokus gerückt. Vor diesem Hintergrund erlebt das Krisen-Compliance-Management aktuell starken Aufwind.
Gut gemanagte Compliance schützt Unternehmen vor kriminellen Delikten, Regelverstößen, unethischem Verhalten und den damit verbundenen finanziellen Verlusten und Reputationsschäden. Doch selbst die ausgereifteste Compliance-Organisation kann nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn die Kommunikation stimmt. Sie schlägt mit transparenten Informationen und einem vertrauensvollen Austausch die Brücke zwischen dem Regelwerk und der Akzeptanz im Unternehmen. Erst, wenn alle über die Regelungen, Pflichten, Verhaltenskodizes und Verantwortlichkeiten informiert sind, alle Regeln nachvollziehen können und die damit verbundenen Ziele mittragen, kann das Compliance-Management erfolgreich sein.
„Organisationen begehen keine Rechtsverstöße und keine Verfehlungen. Diese werden von Menschen in den Organisationen begangen.“
Compliance verbindet Ziele und Funktionen, um Gesetze und Regeln im Unternehmen zu erfüllen und den Rahmen zu schaffen, dass Verfehlungen vermieden werden. In der Praxis sieht Compliance für jedes Unternehmen anders aus: Natürlich hat sich jedes Unternehmen an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten, handelt also per se „compliant.“ Doch für einen Handwerksbetrieb sind andere Gesetze und internen Regeln wichtig als für eine IT-Firma oder ein Logistikunternehmen. Alle internen Regeln, die über die Gesetze hinausgehen, bilden sich aus den Branchegepflogenheiten, aus den Erwartungen der Stakeholder und aus der Unternehmenswerten heraus.
Mutig? Illoyal? Whistleblower sind salopp formuliert Menschen, die andere Menschen oder Organisationen verpfeifen. Diesen Menschen ist es zumeist wichtig, dass bestehende Regelungen und Gesetze eingehalten und Fehlverhalten zum Schaden von Organisationen und der Gesellschaft beendet werden. Somit eröffnen sie mit ihren Hinweisen viele Chancen: Denn gehen kritische Informationen zu Missständen im Unternehmen nicht an die Öffentlichkeit, sondern über interne Meldekanäle ein, kann die Führungsebene proaktiv mit ihnen umgehen.
So lassen sich finanzielle Schäden abwenden, Missstände frühzeitig aufdecken und Firmenbereiche optimieren. Eine positive Meldekultur, die signalisiert, dass kritisches Wissen willkommen ist und nicht auf taube Ohren trifft, erhöht die Mitarbeiterzufriedenheit und verbessert das Image. Insofern ist das Hinweisgebersystem, das die EU-Whistleblower-Richtlinie allen Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten vorschreibt, eine gute Möglichkeit, das eigene Unternehmen transparenter zu gestalten.
Mit dem neuen Jahr beginnt die Jahresabschlusssaison. Alle bilanzierenden Unternehmen setzen sich mit den Fragen rund um die Aufstellung ihres Jahresabschlusses auseinander. Auch wenn es vielen Verantwortlichen nicht bewusst ist: Hier bildet die Accounting Compliance das Fundament. Mit ihr wird sichergestellt, dass alle relevanten Bilanzierungsregelungen erkannt und angewandt sowie Vermögen und Schulden der Gesellschaft richtig bewertet werden, damit der Jahresabschluss regelkonform aufgestellt wird.
Am 17. Dezember 2021 lief die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern ab. Das heißt, die Bundesregierung hätte bis zu diesem Tag die Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umsetzen müssen. Hat sie aber nicht.