Was bisher für Mittelständler zwar sehr gut, aber keine Pflicht war, wird zum „must have“: Die CSR-Berichterstattung zieht im Mittelstand ein und bekommt zum 1. Januar 2024 einen festen Platz im Lagebericht. Damit wird die nicht-finanzielle, also die nachhaltige Berichterstattung, mit der finanziellen auf ein Podest gestellt.

Die geplanten Neuerungen der EU-Kommission zur erweiterten Berichtspflicht verwundern nicht; spielt doch der nachhaltige Beitrag aller Unternehmen bei Europas Nachhaltigkeitstransformation eine wichtige Rolle. Die Berichterstattung ist hier der Werkzeugkoffer, mit dem die Umsetzung dieser nachhaltigen wirtschaftlichen Maßnahmen sichergestellt werden soll.

Hintergrund: Was sich verändert

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde im April 2021 von der EU-Kommission ein Entwurf für eine neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt, der die Berichtspflicht ausweitet. Bisher galt die nichtfinanzielle Berichterstattung nur für Unternehmen ab 500 Mitarbeitern. Ab dem 1. Januar 2024 gilt sie nach aktuellem Zeitplan für alle Unternehmen, bei denen zwei der folgenden Kriterien erfüllt werden: Sie haben mehr als 250 Mitarbeiter, machen mindestens 40 Millionen Euro Umsatz oder verfügen über eine Bilanzsumme von 20 Millionen Euro. Somit müssen alle Unternehmen, die im bilanzrechtlichen Sinne groß oder kapitalmarktorientiert sind, ab dem Geschäftsjahr 2023 ein CSR-Reporting anfertigen. Kleine und mittlere Unternehmen sind davon zwar dem Entwurf nach erst ab 2026 direkt betroffen. Doch schon heute ist ein transparenter Bericht zu allen nachhaltigen Leistungen für jedes Unternehmen ratsam, da er entlang der Lieferkette oder von den Partnern aus der Finanz- und Versicherungsbranche verstärkt verlangt wird. Das stellt große mittelständische und bald auch kleine und mittlere Unternehmen vor neue Herausforderungen: Sie stemmen einerseits die konkreten Aufgaben rund um klimapolitische und gesellschaftliche Veränderungen – und setzen sich parallel dazu auch zukünftig mit der Berichterstattung darüber auseinander.

Nur Mehraufwand oder auch Mehrwert? Eine Einordnung der CSR-Berichtspflicht

Eine übergreifende CSR-Strategie ist eine wichtige Basis für das CSR-Reporting. In Kombination bringt CSR viele Vorteile für ein Unternehmen. Denn eine strategisch aufgestellte und konsequent gelebte Corporate Social Responsibility hat nicht nur positive Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft, sondern auch auf das Unternehmen selbst: Effizienz kann gesteigert, Umsatzchancen erhöht und CSR als wichtiges Marketinginstrument eingesetzt werden. Wie man am Beispiel großer Unternehmen erkennen kann, werden durch eine transparente Kommunikation des nachhaltigen Wirtschaftens, das Image und die Reputation deutlich verbessert – ganz nach dem Motto „Tue Gutes und rede darüber“. Zudem lässt sich durch nichtfinanzielle Daten des CSR-Reportings die langfristige Entwicklung eines Unternehmens besser beobachten als über die rein finanzielle Betrachtung, die oft nur eine Momentaufnahme darstellt. So können Unternehmen zukunftssicher auf Trends reagieren, wie zum Beispiel auf die steigenden Energiepreise. Das macht sie krisenfester, leistungsfähiger und robuster.

Dem ersten Anschein nach liegen die Vorteile der Berichterstattung lediglich darin, die Stakeholder-Anforderungen zu erfüllen. Doch die Berichtspflicht kann von mittelständischen Unternehmen als große Chance wahrgenommen werden, sie mit der richtigen Strategie in Wettbewerbsfähigkeit, Stabilität, Innovationskraft und Image umzumünzen.

 

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