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Mutig? Illoyal? Whistleblower sind salopp formuliert Menschen, die andere Menschen oder Organisationen verpfeifen. Diesen Menschen ist es zumeist wichtig, dass bestehende Regelungen und Gesetze eingehalten und Fehlverhalten zum Schaden von Organisationen und der Gesellschaft beendet werden. Somit eröffnen sie mit ihren Hinweisen viele Chancen: Denn gehen kritische Informationen zu Missständen im Unternehmen nicht an die Öffentlichkeit, sondern über interne Meldekanäle ein, kann die Führungsebene proaktiv mit ihnen umgehen.

So lassen sich finanzielle Schäden abwenden, Missstände frühzeitig aufdecken und Firmenbereiche optimieren. Eine positive Meldekultur, die signalisiert, dass kritisches Wissen willkommen ist und nicht auf taube Ohren trifft, erhöht die Mitarbeiterzufriedenheit und verbessert das Image. Insofern ist das Hinweisgebersystem, das die EU-Whistleblower-Richtlinie allen Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten vorschreibt, eine gute Möglichkeit, das eigene Unternehmen transparenter zu gestalten.

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Mit dem neuen Jahr beginnt die Jahresabschlusssaison. Alle bilanzierenden Unternehmen setzen sich mit den Fragen rund um die Aufstellung ihres Jahresabschlusses auseinander. Auch wenn es vielen Verantwortlichen nicht bewusst ist: Hier bildet die Accounting Compliance das Fundament. Mit ihr wird sichergestellt, dass alle relevanten Bilanzierungsregelungen erkannt und angewandt sowie Vermögen und Schulden der Gesellschaft richtig bewertet werden, damit der Jahresabschluss regelkonform aufgestellt wird.

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Am 17. Dezember 2021 lief die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern ab. Das heißt, die Bundesregierung hätte bis zu diesem Tag die Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umsetzen müssen. Hat sie aber nicht.

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Was bisher für Mittelständler zwar sehr gut, aber keine Pflicht war, wird zum „must have“: Die CSR-Berichterstattung zieht im Mittelstand ein und bekommt zum 1. Januar 2024 einen festen Platz im Lagebericht. Damit wird die nicht-finanzielle, also die nachhaltige Berichterstattung, mit der finanziellen auf ein Podest gestellt.

Die geplanten Neuerungen der EU-Kommission zur erweiterten Berichtspflicht verwundern nicht; spielt doch der nachhaltige Beitrag aller Unternehmen bei Europas Nachhaltigkeitstransformation eine wichtige Rolle. Die Berichterstattung ist hier der Werkzeugkoffer, mit dem die Umsetzung dieser nachhaltigen wirtschaftlichen Maßnahmen sichergestellt werden soll.

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THE MAK’ED TEAM hat an der Friedenssicherungsschule „École de Maintien de la Paix“ das Learning-Management-System Moodle eingeführt sowie eine Train-the-Trainer Qualifizierung für das Online-Lehren durchgeführt. Damit wurde eine wichtige Basis für erfolgreiches Online-Lernen geschaffen.

THE MAK`ED TEAM arbeitet seit seiner Gründung mit ausgeprägtem internationalem Fokus und ist zertifiziert von iMove, einer Initiative vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Internationalisierung deutscher Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen.
Eine Kernkompetenz von THE MAK’ED TEAM liegt im Aufbau, der Entwicklung und Steuerung von Trainings- bzw. Bildungsakademien zur Förderung von Fachkräften vor Ort. Und so wurden wir für das Projekt an der westafrikanischen Bildungsinstitution „Ecole de Maintien de la Paix“ (EMP-ABB) ausgewählt, das sich inklusive Planungs- und Anlaufphase von November 2020 bis September 2021 erstreckte.

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Die Entscheidung, einen Fremdgeschäftsführer in das eigene Unternehmen zu holen, fordert eine Veränderung des Führungsverhaltens des Inhabers. In einem unserer Mandantenunternehmen wurde vor einiger Zeit diese Entscheidung getroffen – mit besten Absichten und einem katastrophalen Ende!

Der Inhaber eines mittelständischen Unternehmens hat für eine neue Tochtergesellschaft erstmals einen Geschäftsführer eingestellt und verzichtete selbst auf die sonst übliche Organstellung. Er hatte sich aus einer Vielzahl von Gründen dafür entschieden und postulierte, dass Kompetenz und Verantwortung untrennbar zusammengehören. Der Neue könne und müsse seinen Verantwortungsbereich eigenständig leiten.

Dies klang für den „Neuen“ interessant. Er hatte bei einem größeren Mitbewerber Erfahrung in der zweiten Reihe gesammelt und wollte nun Gesamtverantwortung tragen.

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Die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern steht auf der Agenda vieler mittelständischer Unternehmen. Geschäftsführer und Compliance Verantwortliche denken reflexartig an Rechtsanwälte und an Software, doch es gehört Einiges mehr dazu, die Richtlinie nicht nur rechtssicher, sondern auch motivierend und gewinnbringend zu implementieren.

Unsere Expertin Karin Scherer bringt es auf den Punkt: „Zahlreiche Geschäftsführer wünschen sich Hinweise aus der Belegschaft, wenn das Unternehmen geschädigt wird, gleich ob fahrlässig oder vorsätzlich, intern von Mitarbeitenden oder von externen Personen. Unsere Erfahrungen gehen vom Griff in die Kasse, Entwendung von Waren bis hin zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Alles Vorfälle, in denen Mitwissende oder Betroffene nicht wussten, wie sie sich verhalten sollten, vorsichtshalber wegsahen – und in denen sich die Geschäftsführung frühzeitige Hinweise gewünscht hätte, zum Schutz betroffener Mitarbeitender und des Unternehmens.“

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Die meisten mittelständischen Unternehmen spüren es deutlich: Die notwendigen Mitarbeitenden sind so schwer zu finden wie noch nie! In bestimmten Branchen oder Regionen ist der Fachkräftemangel seit längerem schmerzlich spürbar, aber mittlerweile ist das Finden und Binden gut qualifizierter Kandidaten eine echte Kunst. Nicht der Arbeitgeber, sondern der potenzielle Mitarbeitende hat das Zepter in der Hand. Dieser Paradigmenwechsel auf dem Arbeitsmarkt gehört zu den großen Veränderungen unserer Zeit.

Somit rückt das so genannte Employer Branding, also der Aufbau einer attraktiven Arbeitgebermarke und dessen Vermarktung nach außen, immer stärker in den Fokus. Ganz gleich, welche Größe das Unternehmen und welches Budget es zur Verfügung hat: Wenn es die eigene Zukunft sichern will, muss es sich mit geeigneten Marketing- und Recruiting-Strategien auf die Anforderungen von potenziellen Mitarbeitenden einstellen.

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Die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern kommt zum 17.12.2021 – und bemerkenswert wenige Unternehmen sind darauf vorbereitet. Natürlich ist das wieder eine Regelung, die umgesetzt werden muss, und viele mittelständischen Unternehmer befällt bei dem Thema anonymisierte Hinweise ein „ungutes Gefühl“. Wir meinen: Diese Richtlinie bietet vor allem Chancen!

Die EU-Richtlinie aus 2019 muss bis 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt sein. Mit dieser Richtlinie werden Hinweisgeber, die Missstände oder Fehlverhalten in Unternehmen melden, besser geschützt. Unternehmen schaffen hierfür ein Meldesystem mit einem unabhängigen Ansprechpartner, das einen richtlinienkonformen Umgang mit Meldungen über illegales oder unethisches Verhalten ermöglicht. Neutralität und Anonymität stellen eine fundierte Bewertung der Sachverhalte sicher.

Die Verpflichtung besteht anfänglich für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden, bevor im Jahr 2023 die Grenze auf 50 Mitarbeitende abgesenkt wird. Dieses Thema ist also gerade ein Thema für die Compliance im Mittelstand.

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Ein Beitrag von Gastautor Dr. Nirmalarajah Asokan, Senior Content- und Marketing-Manager bei Agicap //

 

Den Liquiditätsengpass eliminieren, bevor er entsteht. Was wie der heilige Gral des Liquiditätsmanagements erscheint, ist dank der Digitalisierung längst kein Wunschdenken mehr.

Digitale Hilfsmittel werten mittlerweile in Sekundenschnelle eine Fülle an Daten aus und eröffnen Nutzer:innen Einblicke in ihr Unternehmen, die vor der digitalen Transformation undenkbar waren. Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie die Digitalisierung des Cash-Flow-Managements auch Ihrem Unternehmen weiterhelfen kann – und zwar nicht erst, wenn Sie schon rote Zahlen schreiben.

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