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Der Fachkräftemangel spitzt sich weiter zu. Quer durch alle Branchen werden verzweifelt neue Mitarbeitende gesucht und nie war es für Unternehmen wichtiger, die angestellten Mitarbeitenden auch zu halten. Gleichzeitig verändern sich durch viele Transformationsprozesse die Anforderungen an die Beschäftigten, an die Arbeitsmodelle und an die Unternehmensprozesse.

Wie schwer aktuell die Rahmenbedingungen für den HR-Bereich sind, ist bekannt.

Die Verantwortlichen reagieren auf all diese Hürden mit einem Um- und Neudenken des Personalmanagements. Eine wertschätzende Arbeitskultur unter den Mitarbeitenden und ein positives Miteinander sind erfolgsentscheidend und stehen bei zeitgemäßen HR-Verantwortlichen an erster Stelle. Denn nur Unternehmen, die sich mit besonders attraktiven Arbeitsbedingungen und einem positiven Arbeitgeberimage aus dem Wettbewerb hervorheben, die wichtige Transformationsprozesse erfolgreich umsetzen sowie zukunftsstarke HR-Modelle und neue Arbeitsweisen etablieren, haben eine Chance, gutes Personal zu bekommen.

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Wir mögen es gar nicht, den Teufel an die Wand zu malen. Vielmehr denken wir, dass es zu einem Risikomanagement gehört, die Handlungsfähigkeit eines Inhabers oder eines Gesellschafters auch dann sicherzustellen, wenn die Person gerade selbst nicht handlungsfähig ist. Krankheiten und Unfälle sind nur zwei Beispiele dafür. Die Rollen, die ein Unternehmer als Inhaber, Geschäftsführer oder Gesellschafter innehat, müssen auch in dieser Situation ausgefüllt werden – doch durch wen und auf welcher Grundlage? Hier hilft die Unternehmervollmacht.

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Strategie, Liquidität, Ertrag: Eine Unternehmenskrise kann verschiedene Ursachen haben. Eine gut aufgestellte Krisen-Compliance zeigt in der individuellen Situation die richtigen Schritte auf. Das Risiko einer Krise hat in den letzten Jahren und der jüngsten Zeit vor dem Hintergrund der Pandemie und des Ukrainekriegs deutlich zugenommen – selbst für gestandene Unternehmen. Zudem sind in Zeiten zahlreicher öffentlichkeitswirksamer Unternehmensskandale die Haftungsansprüche der Organe für Fehlverhalten in den Fokus gerückt. Vor diesem Hintergrund erlebt das Krisen-Compliance-Management aktuell starken Aufwind.

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Neue Prozesse einführen, Transformationen meistern, Herausforderungen bewältigen: Ein Unternehmen, das sich intensiv mit sich selbst beschäftigt, kann hochzufrieden sein mit seiner Performance. Doch wo bleibt der Kunde? Die Bedürfnisse der Kunden verändern sich mindestens so schnell wie die Märkte. Da muss ein Unternehmen mithalten, wenn es nicht vom Wettbewerb abgehängt werden will. Hier ist ab und an ein konsequenter Perspektivwechsel gefragt: Nicht das Unternehmen und sein Angebot stehen im Mittelpunkt, sondern der Kunde und seine Bedürfnisse.

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Es geht nicht um Horrorgeschichten, von den wir viele kennen. Es geht einzig um die Frage, wie Sie Ihr Unternehmen auf zukünftige Entwicklungen und auf die Unwägbarkeit des Lebens vorbereiten. Nachfolge ist nicht nur das geplante Ende Ihrer Unternehmertätigkeit, sondern auch der abrupte, hoffentlich temporäre Ausfall eines Unternehmers. Aus der Verantwortung gegenüber dem Ökosystem Ihres Unternehmens folgt die Vorbereitung für den Fall der Fälle – auch wenn er hoffentlich nie eintreten wird.

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„Organisationen begehen keine Rechtsverstöße und keine Verfehlungen. Diese werden von Menschen in den Organisationen begangen.“

Compliance verbindet Ziele und Funktionen, um Gesetze und Regeln im Unternehmen zu erfüllen und den Rahmen zu schaffen, dass Verfehlungen vermieden werden. In der Praxis sieht Compliance für jedes Unternehmen anders aus: Natürlich hat sich jedes Unternehmen an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten, handelt also per se „compliant.“ Doch für einen Handwerksbetrieb sind andere Gesetze und internen Regeln wichtig als für eine IT-Firma oder ein Logistikunternehmen. Alle internen Regeln, die über die Gesetze hinausgehen, bilden sich aus den Branchegepflogenheiten, aus den Erwartungen der Stakeholder und aus der Unternehmenswerten heraus.

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Landauf, landab rumort es in den Unternehmen. Es gibt schon heute zu wenig Fachkräfte und in den kommenden Jahren werden Massen an Babyboomern den Arbeitsmarkt verlassen. Die große Leerstelle, die hier entsteht, kann durch die nachfolgende Generation bei weitem nicht abgedeckt werden. Parallel dazu verlangen aktuelle Themen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit oder Lieferketten grundlegende Transformationsprozesse von den Unternehmen. Für all diese Herausforderungen braucht es neue Strukturen und auch Kompetenzen. Das stellt Personalverantwortliche vor die Aufgabe, den Spagat zwischen dem veränderten Arbeitsmarkt und der veränderten Unternehmenswelt zu meistern. Dafür benötigen sie ein systematisches und strukturiertes Herangehen an Kompetenzen. Somit rückt Kompetenzmanagement verstärkt in den Fokus vieler Unternehmen. Denn nie war es drängender als heute, die Kompetenzen der Mitarbeitenden zu kennen und das Personal gezielt weiterzuentwickeln, um die Handlungs- und Innovationsfähigkeit des Unternehmens zu sichern.

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Mutig? Illoyal? Whistleblower sind salopp formuliert Menschen, die andere Menschen oder Organisationen verpfeifen. Diesen Menschen ist es zumeist wichtig, dass bestehende Regelungen und Gesetze eingehalten und Fehlverhalten zum Schaden von Organisationen und der Gesellschaft beendet werden. Somit eröffnen sie mit ihren Hinweisen viele Chancen: Denn gehen kritische Informationen zu Missständen im Unternehmen nicht an die Öffentlichkeit, sondern über interne Meldekanäle ein, kann die Führungsebene proaktiv mit ihnen umgehen.

So lassen sich finanzielle Schäden abwenden, Missstände frühzeitig aufdecken und Firmenbereiche optimieren. Eine positive Meldekultur, die signalisiert, dass kritisches Wissen willkommen ist und nicht auf taube Ohren trifft, erhöht die Mitarbeiterzufriedenheit und verbessert das Image. Insofern ist das Hinweisgebersystem, das die EU-Whistleblower-Richtlinie allen Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten vorschreibt, eine gute Möglichkeit, das eigene Unternehmen transparenter zu gestalten.

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„Ob das Unternehmen fortgeführt wird? Was soll das heißen? Ja was denn sonst?!“

Das ist eine typische Reaktion vieler Geschäftsführer, wenn sie auf die Problematik angesprochen werden, ob bei einer Bewertung des Unternehmens von einer Fortführung auszugehen ist. Der Anlass für diese Frage kann eine Überschuldung oder Zahlungsprobleme sein. In diesem Fall besteht durch die Bestimmungen des Insolvenzrechts die Vermutung, dass die Gesellschaft (GmbH, AG, GmbH & Co. KG) nicht mehr fortgeführt werden kann. Darum sollte sich die Geschäftsführung, die für die Aufstellung des Jahresabschlusses verantwortlich ist, in dieser Situation nicht darauf verlassen, dass weiterhin zu Fortführungswerten bilanziert werden kann. Es muss erst sichergestellt werden, dass die Going-Concern-Prämisse erfüllt wird, sprich, bei der Bewertung der Unternehmenstätigkeit davon auszugehen ist, dass sie fortgeführt werden kann.

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Die Mischung macht’s! Unterschiedliche Fähigkeiten, praktische Erfahrungen und solide Expertisen sind die Grundlage für unser Business. So vielfältig unser Team ist, unsere gemeinsame Basis ist die Affinität für den Mittelstand und für die Menschen, die ihn prägen.

Consulting Partnerin Karin Scherer

„Willst Du etwas wissen, so frage einen Erfahrenen und keinen Gelehrten“ – chinesische Weisheit

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