Es geht nicht um Horrorgeschichten, von den wir viele kennen. Es geht einzig um die Frage, wie Sie Ihr Unternehmen auf zukünftige Entwicklungen und auf die Unwägbarkeit des Lebens vorbereiten. Nachfolge ist nicht nur das geplante Ende Ihrer Unternehmertätigkeit, sondern auch der abrupte, hoffentlich temporäre Ausfall eines Unternehmers. Aus der Verantwortung gegenüber dem Ökosystem Ihres Unternehmens folgt die Vorbereitung für den Fall der Fälle – auch wenn er hoffentlich nie eintreten wird.

Auf Nummer sicher: Handlungsfähigkeit sicherstellen

Der berühmte Notfallordner ist natürlich viel zu kurz gesprungen. Ihr Unternehmen muss handlungsfähig sein, wenn Sie nicht zur Verfügung stehen können. Das Vorhandensein aller wichtigen Dokumente lässt sich im digitalen Zeitalter gut organisieren und Vertretungsregelungen sind ein fester Bestandteil in der Organisation. Vielfach wird übersehen, auf welchen Ebenen der geschäftsführende Gesellschafter eines Unternehmens Entscheidungen trifft. Die Handlungsfähigkeit auf der Geschäftsleitungsebene muss ebenso geben sein wie auf der Ebene der Gesellschafter – und das abgestimmt auf die Satzung Ihres Unternehmens.

Die Definition der Rolle schafft Klarheit

Als Unternehmer haben Sie mindestens zwei Rollen: Sie sind Geschäftsführung und Sie sind Inhaber oder Gesellschafter. Wenn es im Unternehmen ein weiteres Mitglied in der Geschäftsführung gibt, ist bei entsprechender Vertretungsberechtigung das Unternehmen handlungsfähig.

Die Gesellschafterversammlung ist hingegen möglicherweise nicht handlungsfähig, wenn Sie nicht verfügbar sind. Oder es fallen Entscheidungen, bei denen Sie als Gesellschafter mangels Anwesenheit keine Stimme haben. Die Auswirkungen können vielfältig sein. Haben Sie beispielsweise zustimmungspflichte Geschäfte definiert, könnten diese Zustimmungen nicht erfolgen und die Geschäftsführung wäre eingeschränkt handlungsfähig.

Unternehmervollmacht – lassen Sie handeln, wenn Sie es nicht können!

Die möglichen Auswirkungen auf die Gesellschafterversammlung können Sie in gewissem Umfang gestalten. Mit einer Unternehmervollmacht können Sie sich vertreten lassen. So stellen Sie sicher, dass die Gesellschafterversammlung Ihres Unternehmens handlungsfähig bleibt und dass Ihre Interessen gewahrt werden. Die Regelung im Vorfeld hilft Ihrer Familie, da Sie einen Handlungsrahmen festgelegt haben. Die Unternehmervollmacht und die Regelung der Handlungsfähigkeit im Notfall ist zum gewissen Teil ein rechtliches Thema. Die entscheidenden Fragestellungen sind unternehmerischer und organisatorischer Natur, aus der sich die rechtliche Umsetzung ergibt.

Vorbereitung und Umsetzung

THE MAK’ED TEAM kennt die Fragestellungen bei der Einrichtung von Notfallkonzepten. Auch wenn die Zielsetzungen bei diesen Konzepten immer gleich sind – jedes Unternehmen und jede Unternehmenskonstellation ist anders. Und so empfiehlt sich eine strukturierte Vorgehensweise, um ein Notfallkonzepte zu etablieren, die die wichtigen Interessen von Ihnen, Ihrem Unternehmen und Ihrer Familien berücksichtigen. Die Erfahrung zeigt, dass dies ein gute Grundlage für die Weitergestaltung zu einem Nachfolgekonzept sein kann.

 

Mehr zu Nachfolge und Notfall finden Sie hier.