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Es gibt Unternehmen, da dauert die Erstellung des Jahresabschlusses eine gefühlte Ewigkeit. Andere Unternehmen haben ihren Jahresabschluss einen Monat nach Bilanzstichtag aufgestellt – vielfach auch durch den Wirtschaftsprüfer testiert. Der „Fast Close“, also die schnelle Erstellung und – sofern erforderlich – die Prüfung des Jahresabschlusses, versorgt die Stakeholder zeitnah mit den Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Ob Banken, Lieferanten oder Management – ein aktuelles Reporting ist ein Wettbewerbsvorteil und somit ein echtes Mittelstandsthema. Wie erreichen Sie Highspeed für Ihren Jahresabschluss?

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„Organisationen begehen keine Rechtsverstöße und keine Verfehlungen. Diese werden von Menschen in den Organisationen begangen.“

Compliance verbindet Ziele und Funktionen, um Gesetze und Regeln im Unternehmen zu erfüllen und den Rahmen zu schaffen, dass Verfehlungen vermieden werden. In der Praxis sieht Compliance für jedes Unternehmen anders aus: Natürlich hat sich jedes Unternehmen an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten, handelt also per se „compliant.“ Doch für einen Handwerksbetrieb sind andere Gesetze und internen Regeln wichtig als für eine IT-Firma oder ein Logistikunternehmen. Alle internen Regeln, die über die Gesetze hinausgehen, bilden sich aus den Branchegepflogenheiten, aus den Erwartungen der Stakeholder und aus der Unternehmenswerten heraus.

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Landauf, landab rumort es in den Unternehmen. Es gibt schon heute zu wenig Fachkräfte und in den kommenden Jahren werden Massen an Babyboomern den Arbeitsmarkt verlassen. Die große Leerstelle, die hier entsteht, kann durch die nachfolgende Generation bei weitem nicht abgedeckt werden. Parallel dazu verlangen aktuelle Themen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit oder Lieferketten grundlegende Transformationsprozesse von den Unternehmen. Für all diese Herausforderungen braucht es neue Strukturen und auch Kompetenzen. Das stellt Personalverantwortliche vor die Aufgabe, den Spagat zwischen dem veränderten Arbeitsmarkt und der veränderten Unternehmenswelt zu meistern. Dafür benötigen sie ein systematisches und strukturiertes Herangehen an Kompetenzen. Somit rückt Kompetenzmanagement verstärkt in den Fokus vieler Unternehmen. Denn nie war es drängender als heute, die Kompetenzen der Mitarbeitenden zu kennen und das Personal gezielt weiterzuentwickeln, um die Handlungs- und Innovationsfähigkeit des Unternehmens zu sichern.

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Mutig? Illoyal? Whistleblower sind salopp formuliert Menschen, die andere Menschen oder Organisationen verpfeifen. Diesen Menschen ist es zumeist wichtig, dass bestehende Regelungen und Gesetze eingehalten und Fehlverhalten zum Schaden von Organisationen und der Gesellschaft beendet werden. Somit eröffnen sie mit ihren Hinweisen viele Chancen: Denn gehen kritische Informationen zu Missständen im Unternehmen nicht an die Öffentlichkeit, sondern über interne Meldekanäle ein, kann die Führungsebene proaktiv mit ihnen umgehen.

So lassen sich finanzielle Schäden abwenden, Missstände frühzeitig aufdecken und Firmenbereiche optimieren. Eine positive Meldekultur, die signalisiert, dass kritisches Wissen willkommen ist und nicht auf taube Ohren trifft, erhöht die Mitarbeiterzufriedenheit und verbessert das Image. Insofern ist das Hinweisgebersystem, das die EU-Whistleblower-Richtlinie allen Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten vorschreibt, eine gute Möglichkeit, das eigene Unternehmen transparenter zu gestalten.

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„Ob das Unternehmen fortgeführt wird? Was soll das heißen? Ja was denn sonst?!“

Das ist eine typische Reaktion vieler Geschäftsführer, wenn sie auf die Problematik angesprochen werden, ob bei einer Bewertung des Unternehmens von einer Fortführung auszugehen ist. Der Anlass für diese Frage kann eine Überschuldung oder Zahlungsprobleme sein. In diesem Fall besteht durch die Bestimmungen des Insolvenzrechts die Vermutung, dass die Gesellschaft (GmbH, AG, GmbH & Co. KG) nicht mehr fortgeführt werden kann. Darum sollte sich die Geschäftsführung, die für die Aufstellung des Jahresabschlusses verantwortlich ist, in dieser Situation nicht darauf verlassen, dass weiterhin zu Fortführungswerten bilanziert werden kann. Es muss erst sichergestellt werden, dass die Going-Concern-Prämisse erfüllt wird, sprich, bei der Bewertung der Unternehmenstätigkeit davon auszugehen ist, dass sie fortgeführt werden kann.

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Die Mischung macht’s! Unterschiedliche Fähigkeiten, praktische Erfahrungen und solide Expertisen sind die Grundlage für unser Business. So vielfältig unser Team ist, unsere gemeinsame Basis ist die Affinität für den Mittelstand und für die Menschen, die ihn prägen.

Consulting Partnerin Karin Scherer

„Willst Du etwas wissen, so frage einen Erfahrenen und keinen Gelehrten“ – chinesische Weisheit

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Mit dem neuen Jahr beginnt die Jahresabschlusssaison. Alle bilanzierenden Unternehmen setzen sich mit den Fragen rund um die Aufstellung ihres Jahresabschlusses auseinander. Auch wenn es vielen Verantwortlichen nicht bewusst ist: Hier bildet die Accounting Compliance das Fundament. Mit ihr wird sichergestellt, dass alle relevanten Bilanzierungsregelungen erkannt und angewandt sowie Vermögen und Schulden der Gesellschaft richtig bewertet werden, damit der Jahresabschluss regelkonform aufgestellt wird.

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Am 17. Dezember 2021 lief die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern ab. Das heißt, die Bundesregierung hätte bis zu diesem Tag die Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umsetzen müssen. Hat sie aber nicht.

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THE MAK’ED TEAM hat an der Friedenssicherungsschule „École de Maintien de la Paix“ das Learning-Management-System Moodle eingeführt sowie eine Train-the-Trainer Qualifizierung für das Online-Lehren durchgeführt. Damit wurde eine wichtige Basis für erfolgreiches Online-Lernen geschaffen.

THE MAK`ED TEAM arbeitet seit seiner Gründung mit ausgeprägtem internationalem Fokus und ist zertifiziert von iMove, einer Initiative vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Internationalisierung deutscher Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen.
Eine Kernkompetenz von THE MAK’ED TEAM liegt im Aufbau, der Entwicklung und Steuerung von Trainings- bzw. Bildungsakademien zur Förderung von Fachkräften vor Ort. Und so wurden wir für das Projekt an der westafrikanischen Bildungsinstitution „Ecole de Maintien de la Paix“ (EMP-ABB) ausgewählt, das sich inklusive Planungs- und Anlaufphase von November 2020 bis September 2021 erstreckte.

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Die Entscheidung, einen Fremdgeschäftsführer in das eigene Unternehmen zu holen, fordert eine Veränderung des Führungsverhaltens des Inhabers. In einem unserer Mandantenunternehmen wurde vor einiger Zeit diese Entscheidung getroffen – mit besten Absichten und einem katastrophalen Ende!

Der Inhaber eines mittelständischen Unternehmens hat für eine neue Tochtergesellschaft erstmals einen Geschäftsführer eingestellt und verzichtete selbst auf die sonst übliche Organstellung. Er hatte sich aus einer Vielzahl von Gründen dafür entschieden und postulierte, dass Kompetenz und Verantwortung untrennbar zusammengehören. Der Neue könne und müsse seinen Verantwortungsbereich eigenständig leiten.

Dies klang für den „Neuen“ interessant. Er hatte bei einem größeren Mitbewerber Erfahrung in der zweiten Reihe gesammelt und wollte nun Gesamtverantwortung tragen.

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