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Die Finanzierung von mittelständischen Unternehmen durch Bankkredite ist in den allermeisten Fällen mit der persönlichen Haftung der Inhaber bzw. der geschäftsführenden Gesellschafter verbunden. Eine Standardbesicherung der Geschäftsbanken und Sparkassen, die gerne mit „Wenn Sie nicht an Ihr Unternehmen glauben, wie sollen wir als Bank das tun?“ begründet wird. Für den Bürgen erweitert sich der Haftungsumfang, der sich aus der Rechtsform des Unternehmens ergibt, auf den Privatbereich. Wenn diese Konstellation nicht aktiv gestaltet wird, ergeben sich erfahrungsgemäß weitreichende Folgen für den Bürgen, aber auch für das Unternehmen. Neben dem Haftungsfall für Verbindlichkeiten des Unternehmens, können sich aber auch Einschränkungen in der Nachfolgeregelung ergeben. Der Fokus liegt auf einer klaren Finanzierungsstrategie, die die Strukturierung der Passivseite des Unternehmens genauso einschließt, wie die Konditionen des Fremdkapitals – inkl. Zinsen, Sicherheiten und Covenants.

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„Was passiert bei meinen Kunden, wenn sich die Energie verteuert?“. Wie wirken sich die hohen Materialkosten auf meine Preise bzw. auf meinen Beschaffungsmarkt aus? Diese und weitere drängenden Fragen stellen sich aktuell viele Mittelständler. Fragen, die von wirtschaftlichen Krisen und Veränderungen vieler Einflussfaktoren aufgeworfen werden. Fragen, die frühzeitig beantwortet werden sollten. Nur dann hat das Unternehmen die bestmögliche Chance, potenzielle Risiken und Krisen abzuwenden. Dafür braucht es Transparenz in den relevanten Unternehmensbereichen, die durch ein Frühwarnsystem geschaffen werden kann.

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Ein ethisch korrektes und verantwortungsvolles Handeln ist für die meisten Unternehmer eine Selbstverständlichkeit. Das Konzept des „ehrbaren Kaufmanns“ reicht zurück bis ins Mittelalter und hat nach wie vor eine wichtige Bedeutung für deutsche Unternehmen. Doch Deutschland ist sehr stark in globale Arbeitsteilungen eingebunden und entlang der Lieferketten gibt es immer wieder Missstände im ökonomischen, ökologischen und humanitären Bereich. Das soll sich ändern. Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), kurz Lieferkettengesetz, wurde ein Gesetz verabschiedet, das in Deutschland ansässige Unternehmen dazu verpflichtet, definierte Sorgfaltspflichten umzusetzen. Es trat am 1. Januar 2023 in Kraft und hat das Ziel, entlang der Lieferketten Menschenrechte zu schützen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Natur vor schädlichen Einflüssen zu bewahren. Konkret sollen Unternehmen mit einem verantwortungsvollen Management der Lieferketten dafür Sorge tragen, dass Menschenrechte und Mindeststandards wie das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit eingehalten werden.

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Am 16. Dezember 2022 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) im Bundestag verabschiedet. Auf Grundlage der Whistleblower-Richtlinie gewährleistet es Whistleblowern künftig einen besseren Schutz im beruflichen Umfeld vor Repressalien wie Kündigung oder Verleumdung. Die nächste Plenarsitzung des Bundesrates ist am 10. Februar 2023. Stimmt dieser dem HinSchG zu, kann das Gesetz im Februar verkündet werden. Da ein Gesetz drei Monate nach der Verkündigung in Kraft tritt, wäre es in diesem Fall voraussichtlich Ende Mai. In der ersten Stufe gilt das Gesetz für alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden und ab dem 17. Dezember 2023 für alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden.

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Nachhaltigkeit wird auch im Mittelstand immer wichtiger. Doch das komplexe Thema in der Praxis fokussiert umzusetzen, ist eine echte Herausforderung, sieht doch die Relevanz und Gewichtung der einzelnen Nachhaltigkeitskriterien für jedes Unternehmen anders aus. Ein klar strukturiertes Nachhaltigkeits-Management sorgt für Transparenz und Effizienz und schafft die optimale Grundlage, damit mittelständische Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsziele wie geplant erreichen können. THE MAK`ED TEAM lädt Geschäftsführer und Themenverantwortliche, die das Thema Nachhaltigkeit voranbringen und erfolgreich im Unternehmen entwickeln möchten, am 28. September 2022 zur Veranstaltung „Nachhaltigkeits-Management in der Praxis“ ein.

Während der N!Tage und in Kooperation mit der WIN-Charta-Initiative des Wirtschaftsministeriums Baden Württemberg zeigen wir bei diesem Event & Dialogue einen Querschnitt der wichtigsten Themenschwerpunkte und Entwicklungen und gehen auf individuelle Fragen und Probleme der Teilnehmenden ein. Sie erwartet ein Abend mit spannenden Themen, interaktive Sessions und interessanten Gespräche.

Auf der Agenda stehen:

  • Einführung: Nachhaltigkeit im Mittelstand: Einordnung & Herausforderungen
  • Entwicklung und Methodik: Nachhaltigkeitsziele definieren & systematisch entwickeln
  • Das individuelle Nachhaltigkeitskonzept: externe Anforderungen & Challenges
  • Wirksam in der Praxis umsetzen: Pragmatische Managementansätze & Roadmaps

Bei Häppchen und Getränken lassen wir den Abend gemeinsam ausklingen.

Interessenten können sich hier anmelden …

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Seit dem 1. August 2022 verpflichtet die Neuregelung im Nachweisgesetz deutsche Arbeitgeber dazu, dass sie neben den in § 2 Abs. 1 des NachwG geregelten Informationen, weitere Vertragsbedingungen schriftlich festhalten und archivieren. Und das in Papierform. Die Neuregelung führt zu einem beachtlichen bürokratischen Mehraufwand und viele Unternehmen konnten sich aufgrund der kurzen Übergangsfrist kaum auf das neue Nachweisgesetz vorbereiten. Darum stellt sich die Frage: Wie können mittelständische Unternehmen die Anforderungen, die sich aus dem Nachweisgesetz ergeben, Compliance-konform und doch unternehmensindividuell umsetzen?

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Es ist für mittelständische Unternehmen immer wichtiger, Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen und dies auch sichtbar zu machen. Im  wirtschaftlichen Gesamtgefüge sind sie immer Teil einer größeren Lieferkette und damit an die Nachhaltigkeitsvorgaben anderer Stakeholder gebunden. Forderungen an den Mittelstand kommen auch von Banken und Versicherungen. Denn die ESG-Kriterien, die ein Unternehmen umsetzt, spielen im Finanzsektor vor dem Hintergrund des Sustainable Finance eine immer wichtigere Rolle und sind bei der Kreditvergabe an ein KMU wichtig. Dazu kommt ein zunehmend konkretere Erwartungshaltung der Kunden und Mitarbeitenden. Doch wie konkret geht ein mittelständisches Unternehmen vor, das im Sinne der Nachhaltigkeit denken, handeln und entscheiden möchte? Das Thema Nachhaltigkeit ist komplex. Es gibt 20 wichtige Nachhaltigkeitskriterien, die beispielsweise „Innovations- und Produktmanagement“, „Ressourcenmanagement“ oder „Arbeitnehmerrechte“ umfassen. Darum ist die Kernfrage: Wo ist das Thema Nachhaltigkeit im Unternehmen überhaupt relevant?

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Mensch und Natur zählen zu den sensibelsten Bereichen im Einflussgebiet eines Unternehmens. Hier geht es schließlich um Leben und Gesundheit. Verstöße können schwerwiegende Folgen haben. Entsprechend hoch sind die Haftungsrisiken, die sich aus Arbeits- und Umweltschutzrecht ergeben. Natürlich sind die Grundpflichten gegenüber Beschäftigten oder anderen Personen und der Umwelt jedem Unternehmer bekannt und Compliance ist in diesen Bereichen kein neues Thema. Jedes Unternehmen wird in diesem Bereich bewusst oder unbewusst Compliance-Maßnahmen umsetzen. Allerdings ist das Thema sehr in den Fokus der Behörden geraten ist – und in den Fokus der Öffentlichkeit.

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Die Arbeitswelt verändert sich stark und fordert Personalverantwortliche heraus. Sei es der Fachkräftemangel, das Nachfolgemanagement oder die Digitalisierung: Hier fehlt es an Personal, dort an ausreichenden Kompetenzen. Diese Dynamiken haben dazu geführt, dass sich das Personalmanagement immer stärker professionalisiert. Eine State-of-the-Art-Planung des Personalbedarfs bildet hier eine wichtige und valide Grundlage.

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Der Krieg in der Ukraine trifft weite Teile der Wirtschaft mit voller Wucht. Es gibt wohl kaum ein Unternehmen, das nicht direkt oder indirekt von den Auswirkungen betroffen ist. „Cash is King“ gilt gerade in Krisensituationen und das Liquiditätsmanagement ist ein überlebenswichtiges Instrument, um Liquiditätsengpässe transparent zu machen oder eine Insolvenz nach Möglichkeit abzuwenden. Eine […]