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Neue Prozesse einführen, Transformationen meistern, Herausforderungen bewältigen: Ein Unternehmen, das sich intensiv mit sich selbst beschäftigt, kann hochzufrieden sein mit seiner Performance. Doch wo bleibt der Kunde? Die Bedürfnisse der Kunden verändern sich mindestens so schnell wie die Märkte. Da muss ein Unternehmen mithalten, wenn es nicht vom Wettbewerb abgehängt werden will. Hier ist ab und an ein konsequenter Perspektivwechsel gefragt: Nicht das Unternehmen und sein Angebot stehen im Mittelpunkt, sondern der Kunde und seine Bedürfnisse.

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Es geht nicht um Horrorgeschichten, von den wir viele kennen. Es geht einzig um die Frage, wie Sie Ihr Unternehmen auf zukünftige Entwicklungen und auf die Unwägbarkeit des Lebens vorbereiten. Nachfolge ist nicht nur das geplante Ende Ihrer Unternehmertätigkeit, sondern auch der abrupte, hoffentlich temporäre Ausfall eines Unternehmers. Aus der Verantwortung gegenüber dem Ökosystem Ihres Unternehmens folgt die Vorbereitung für den Fall der Fälle – auch wenn er hoffentlich nie eintreten wird.

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Es gibt Unternehmen, da dauert die Erstellung des Jahresabschlusses eine gefühlte Ewigkeit. Andere Unternehmen haben ihren Jahresabschluss einen Monat nach Bilanzstichtag aufgestellt – vielfach auch durch den Wirtschaftsprüfer testiert. Der „Fast Close“, also die schnelle Erstellung und – sofern erforderlich – die Prüfung des Jahresabschlusses, versorgt die Stakeholder zeitnah mit den Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Ob Banken, Lieferanten oder Management – ein aktuelles Reporting ist ein Wettbewerbsvorteil und somit ein echtes Mittelstandsthema. Wie erreichen Sie Highspeed für Ihren Jahresabschluss?

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„Organisationen begehen keine Rechtsverstöße und keine Verfehlungen. Diese werden von Menschen in den Organisationen begangen.“

Compliance verbindet Ziele und Funktionen, um Gesetze und Regeln im Unternehmen zu erfüllen und den Rahmen zu schaffen, dass Verfehlungen vermieden werden. In der Praxis sieht Compliance für jedes Unternehmen anders aus: Natürlich hat sich jedes Unternehmen an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten, handelt also per se „compliant.“ Doch für einen Handwerksbetrieb sind andere Gesetze und internen Regeln wichtig als für eine IT-Firma oder ein Logistikunternehmen. Alle internen Regeln, die über die Gesetze hinausgehen, bilden sich aus den Branchegepflogenheiten, aus den Erwartungen der Stakeholder und aus der Unternehmenswerten heraus.

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Mutig? Illoyal? Whistleblower sind salopp formuliert Menschen, die andere Menschen oder Organisationen verpfeifen. Diesen Menschen ist es zumeist wichtig, dass bestehende Regelungen und Gesetze eingehalten und Fehlverhalten zum Schaden von Organisationen und der Gesellschaft beendet werden. Somit eröffnen sie mit ihren Hinweisen viele Chancen: Denn gehen kritische Informationen zu Missständen im Unternehmen nicht an die Öffentlichkeit, sondern über interne Meldekanäle ein, kann die Führungsebene proaktiv mit ihnen umgehen.

So lassen sich finanzielle Schäden abwenden, Missstände frühzeitig aufdecken und Firmenbereiche optimieren. Eine positive Meldekultur, die signalisiert, dass kritisches Wissen willkommen ist und nicht auf taube Ohren trifft, erhöht die Mitarbeiterzufriedenheit und verbessert das Image. Insofern ist das Hinweisgebersystem, das die EU-Whistleblower-Richtlinie allen Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten vorschreibt, eine gute Möglichkeit, das eigene Unternehmen transparenter zu gestalten.

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„Ob das Unternehmen fortgeführt wird? Was soll das heißen? Ja was denn sonst?!“

Das ist eine typische Reaktion vieler Geschäftsführer, wenn sie auf die Problematik angesprochen werden, ob bei einer Bewertung des Unternehmens von einer Fortführung auszugehen ist. Der Anlass für diese Frage kann eine Überschuldung oder Zahlungsprobleme sein. In diesem Fall besteht durch die Bestimmungen des Insolvenzrechts die Vermutung, dass die Gesellschaft (GmbH, AG, GmbH & Co. KG) nicht mehr fortgeführt werden kann. Darum sollte sich die Geschäftsführung, die für die Aufstellung des Jahresabschlusses verantwortlich ist, in dieser Situation nicht darauf verlassen, dass weiterhin zu Fortführungswerten bilanziert werden kann. Es muss erst sichergestellt werden, dass die Going-Concern-Prämisse erfüllt wird, sprich, bei der Bewertung der Unternehmenstätigkeit davon auszugehen ist, dass sie fortgeführt werden kann.

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Mit dem neuen Jahr beginnt die Jahresabschlusssaison. Alle bilanzierenden Unternehmen setzen sich mit den Fragen rund um die Aufstellung ihres Jahresabschlusses auseinander. Auch wenn es vielen Verantwortlichen nicht bewusst ist: Hier bildet die Accounting Compliance das Fundament. Mit ihr wird sichergestellt, dass alle relevanten Bilanzierungsregelungen erkannt und angewandt sowie Vermögen und Schulden der Gesellschaft richtig bewertet werden, damit der Jahresabschluss regelkonform aufgestellt wird.

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THE MAK’ED TEAM hat an der Friedenssicherungsschule „École de Maintien de la Paix“ das Learning-Management-System Moodle eingeführt sowie eine Train-the-Trainer Qualifizierung für das Online-Lehren durchgeführt. Damit wurde eine wichtige Basis für erfolgreiches Online-Lernen geschaffen.

THE MAK`ED TEAM arbeitet seit seiner Gründung mit ausgeprägtem internationalem Fokus und ist zertifiziert von iMove, einer Initiative vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Internationalisierung deutscher Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen.
Eine Kernkompetenz von THE MAK’ED TEAM liegt im Aufbau, der Entwicklung und Steuerung von Trainings- bzw. Bildungsakademien zur Förderung von Fachkräften vor Ort. Und so wurden wir für das Projekt an der westafrikanischen Bildungsinstitution „Ecole de Maintien de la Paix“ (EMP-ABB) ausgewählt, das sich inklusive Planungs- und Anlaufphase von November 2020 bis September 2021 erstreckte.

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Die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern steht auf der Agenda vieler mittelständischer Unternehmen. Geschäftsführer und Compliance Verantwortliche denken reflexartig an Rechtsanwälte und an Software, doch es gehört Einiges mehr dazu, die Richtlinie nicht nur rechtssicher, sondern auch motivierend und gewinnbringend zu implementieren.

Unsere Expertin Karin Scherer bringt es auf den Punkt: „Zahlreiche Geschäftsführer wünschen sich Hinweise aus der Belegschaft, wenn das Unternehmen geschädigt wird, gleich ob fahrlässig oder vorsätzlich, intern von Mitarbeitenden oder von externen Personen. Unsere Erfahrungen gehen vom Griff in die Kasse, Entwendung von Waren bis hin zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Alles Vorfälle, in denen Mitwissende oder Betroffene nicht wussten, wie sie sich verhalten sollten, vorsichtshalber wegsahen – und in denen sich die Geschäftsführung frühzeitige Hinweise gewünscht hätte, zum Schutz betroffener Mitarbeitender und des Unternehmens.“

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Die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern kommt zum 17.12.2021 – und bemerkenswert wenige Unternehmen sind darauf vorbereitet. Natürlich ist das wieder eine Regelung, die umgesetzt werden muss, und viele mittelständischen Unternehmer befällt bei dem Thema anonymisierte Hinweise ein „ungutes Gefühl“. Wir meinen: Diese Richtlinie bietet vor allem Chancen!

Die EU-Richtlinie aus 2019 muss bis 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt sein. Mit dieser Richtlinie werden Hinweisgeber, die Missstände oder Fehlverhalten in Unternehmen melden, besser geschützt. Unternehmen schaffen hierfür ein Meldesystem mit einem unabhängigen Ansprechpartner, das einen richtlinienkonformen Umgang mit Meldungen über illegales oder unethisches Verhalten ermöglicht. Neutralität und Anonymität stellen eine fundierte Bewertung der Sachverhalte sicher.

Die Verpflichtung besteht anfänglich für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden, bevor im Jahr 2023 die Grenze auf 50 Mitarbeitende abgesenkt wird. Dieses Thema ist also gerade ein Thema für die Compliance im Mittelstand.

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