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Die Digitalisierung hat das Nutzer- und Einkaufsverhalten der Kunden grundlegend verändert. Und die Corona-Pandemie hat diese Veränderungen noch schneller vorangetrieben. Mittelständische Unternehmen stehen vor der herausfordernden Aufgabe, Vertriebswege, Kommunikationskanäle und Geschäftsmodelle überdenken, verändern und anpassen zu müssen, um Kunden zu halten und neue Kunden zu gewinnen. Im Marketing gibt es neue Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Im Vertrieb Hürden, die genommen werden müssen. Das Problem: Marketing und Vertrieb nehmen in den meisten Familienunternehmen ihre Funktionen getrennt voneinander ein. Doch wenn diese Trennung der Abteilungen zu analogen Zeiten noch funktioniert haben mag, so kann sie im Zuge der Digitalisierung zum Stolperstein werden. Die Customer Journey hat sich stark gewandelt und wird zunehmend komplex. Marketing und Vertrieb können zukünftig nur erfolgreich sein, wenn sie an einem Strang ziehen und eine gemeinsame Strategie verfolgen. Die sollte am Puls der Zeit sein. Oder noch besser: Der Zeit voraus.

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Leistungsstarke Nachwuchskräfte und Potenzialträger sind für jedes Unternehmen überlebenswichtig. Sie besetzen Schlüsselpositionen und gestalten Transformationsprozesse. Dank ihrer herausragenden Leistungen kann das Unternehmen schneller, kreativer und wendiger auf die Herausforderungen der Zeit reagieren. Ihre Produktivität ist besonders hoch und ihre Kompetenzen sind erfolgskritisch für das Unternehmen. Doch diese besonderen Teamplayer sind rar auf dem Arbeitsmarkt. Der Begriff „War for Talents“ ist gemeinhin bekannt. Er wurde 1997 von der Unternehmensberatung McKinsey geprägt und ist heute aktueller denn je. Der Wettbewerb um Talente ist hart. Besonders für den Mittelstand, der sich auf dem Arbeitsmarkt mit Konzernen messen muss. Um Talente und High Potentials finden und binden, befähigen und befördern zu können, ist ein strategisches Talentmanagement eine Kernaufgabe. Und manche sehen darin für Unternehmen gar das Top Thema der Zukunft.

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Die Finanzierung von mittelständischen Unternehmen durch Bankkredite ist in den allermeisten Fällen mit der persönlichen Haftung der Inhaber bzw. der geschäftsführenden Gesellschafter verbunden. Eine Standardbesicherung der Geschäftsbanken und Sparkassen, die gerne mit „Wenn Sie nicht an Ihr Unternehmen glauben, wie sollen wir als Bank das tun?“ begründet wird. Für den Bürgen erweitert sich der Haftungsumfang, der sich aus der Rechtsform des Unternehmens ergibt, auf den Privatbereich. Wenn diese Konstellation nicht aktiv gestaltet wird, ergeben sich erfahrungsgemäß weitreichende Folgen für den Bürgen, aber auch für das Unternehmen. Neben dem Haftungsfall für Verbindlichkeiten des Unternehmens, können sich aber auch Einschränkungen in der Nachfolgeregelung ergeben. Der Fokus liegt auf einer klaren Finanzierungsstrategie, die die Strukturierung der Passivseite des Unternehmens genauso einschließt, wie die Konditionen des Fremdkapitals – inkl. Zinsen, Sicherheiten und Covenants.

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„Was passiert bei meinen Kunden, wenn sich die Energie verteuert?“. Wie wirken sich die hohen Materialkosten auf meine Preise bzw. auf meinen Beschaffungsmarkt aus? Diese und weitere drängenden Fragen stellen sich aktuell viele Mittelständler. Fragen, die von wirtschaftlichen Krisen und Veränderungen vieler Einflussfaktoren aufgeworfen werden. Fragen, die frühzeitig beantwortet werden sollten. Nur dann hat das Unternehmen die bestmögliche Chance, potenzielle Risiken und Krisen abzuwenden. Dafür braucht es Transparenz in den relevanten Unternehmensbereichen, die durch ein Frühwarnsystem geschaffen werden kann.

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Viele denken beim Stichwort „Nachhaltigkeit“ zuerst an Umweltschutz, Klimaschutz und Dekarbonisierung. Dabei ist Nachhaltigkeit weit mehr als das. Die große Bandbreite spiegelt sich in den ESG-Kriterien. ESG steht für „Environment“, „Social“ und „Governance“. Es geht nicht nur um das „E“, sondern auch um das „S“ und „G“. Erst durch das Zusammenspiel der drei Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung entfaltetet sich eine nachhaltige Unternehmensausrichtung, die Wachstumschancen und Finanzierungsvorteile verbessert und das Unternehmen resilienter macht. Dabei fällt die individuelle Gewichtung der drei Bereiche je nach Unternehmensbranche und -größe anders aus. So kann der Bereich „Environment“ beispielsweise für ein Industrieunternehmen eine viel höhere Relevanz haben als für einen Dienstleister.

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Das eigene Unternehmen zu übergeben ist ein herausforderndes Thema. Mit der Nachfolge tun sich viele Unternehmer schwer. Auch wenn sie sich, wie einer unserer Kunden, frühzeitig damit auseinandersetzen: Der mittelständische Unternehmer Frank S., Anfang sechzig, hatte in der Mitte seiner 50er angefangen, sich mit dem Thema der Nachfolge zu beschäftigen. Er lag also gut in der Zeit. Dass sein einziger Sohn die Firma nicht übernehmen würde, war schon früh klar. Wie also weitergehen? Das Unternehmen verkaufen? Um bei dieser komplexen Entscheidung alles richtig zu machen, holte sich Frank S. einen Experten ins Haus.

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Personal finden, Personal binden: Was früher Alltagsroutine war zählt heute in den Führungsetagen und HR-Abteilungen zur Königsdisziplin. Personalbindung ist mehr denn je ein wichtiger Schlüssel des unternehmerischen Erfolgs. Und sie ist im hart umkämpften Arbeitsmarkt besonders für den Mittelstand eine echte Challenge. Attraktive und transparente Entwicklungspfade nehmen in puncto Mitarbeiterbindung eine Hauptrolle ein.

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Ein ethisch korrektes und verantwortungsvolles Handeln ist für die meisten Unternehmer eine Selbstverständlichkeit. Das Konzept des „ehrbaren Kaufmanns“ reicht zurück bis ins Mittelalter und hat nach wie vor eine wichtige Bedeutung für deutsche Unternehmen. Doch Deutschland ist sehr stark in globale Arbeitsteilungen eingebunden und entlang der Lieferketten gibt es immer wieder Missstände im ökonomischen, ökologischen und humanitären Bereich. Das soll sich ändern. Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), kurz Lieferkettengesetz, wurde ein Gesetz verabschiedet, das in Deutschland ansässige Unternehmen dazu verpflichtet, definierte Sorgfaltspflichten umzusetzen. Es trat am 1. Januar 2023 in Kraft und hat das Ziel, entlang der Lieferketten Menschenrechte zu schützen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Natur vor schädlichen Einflüssen zu bewahren. Konkret sollen Unternehmen mit einem verantwortungsvollen Management der Lieferketten dafür Sorge tragen, dass Menschenrechte und Mindeststandards wie das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit eingehalten werden.

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Am 16. Dezember 2022 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) im Bundestag verabschiedet. Auf Grundlage der Whistleblower-Richtlinie gewährleistet es Whistleblowern künftig einen besseren Schutz im beruflichen Umfeld vor Repressalien wie Kündigung oder Verleumdung. Die nächste Plenarsitzung des Bundesrates ist am 10. Februar 2023. Stimmt dieser dem HinSchG zu, kann das Gesetz im Februar verkündet werden. Da ein Gesetz drei Monate nach der Verkündigung in Kraft tritt, wäre es in diesem Fall voraussichtlich Ende Mai. In der ersten Stufe gilt das Gesetz für alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden und ab dem 17. Dezember 2023 für alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden.

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Eine Nachfolge hat viele Facetten und wir haben bei unseren mittelständischen Kunden bereits ganz unterschiedliche Nachfolgeprozesse begleitet. In unserem Gastbeitrag in der aktuellen Ausgabe 5/22 des econo-Magazins zeigen wir einen Überblick über die verschiedenen Nachfolgeoptionen und beleuchten relevante Fragestellungen und wichtige Faktoren beim Nachfolgemanagement. Ob die Nachfolge in Familienunternehmen, der Einsatz eines Fremdgeschäftsführers oder die Veräußerung des Unternehmens: Der Artikel gibt einen Querschnitt über die verschiedenen Nachfolge-Szenarien und unsere Erfahrungen mit diesem komplexen Thema weiter.

Nicht nur lesenswert für Unternehmen, bei denen eine Nachfolge in absehbarer Zeit bevorsteht. Denn: Nachfolgemanagement ist ab der Unternehmensgründung relevant. Kurz: Nachfolge ist alles! Viel Spaß beim Lesen.

Den Artikel “Alles ist Nachfolge” finden Sie hier.