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Ein ethisch korrektes und verantwortungsvolles Handeln ist für die meisten Unternehmer eine Selbstverständlichkeit. Das Konzept des „ehrbaren Kaufmanns“ reicht zurück bis ins Mittelalter und hat nach wie vor eine wichtige Bedeutung für deutsche Unternehmen. Doch Deutschland ist sehr stark in globale Arbeitsteilungen eingebunden und entlang der Lieferketten gibt es immer wieder Missstände im ökonomischen, ökologischen und humanitären Bereich. Das soll sich ändern. Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), kurz Lieferkettengesetz, wurde ein Gesetz verabschiedet, das in Deutschland ansässige Unternehmen dazu verpflichtet, definierte Sorgfaltspflichten umzusetzen. Es trat am 1. Januar 2023 in Kraft und hat das Ziel, entlang der Lieferketten Menschenrechte zu schützen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Natur vor schädlichen Einflüssen zu bewahren. Konkret sollen Unternehmen mit einem verantwortungsvollen Management der Lieferketten dafür Sorge tragen, dass Menschenrechte und Mindeststandards wie das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit eingehalten werden.

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Am 16. Dezember 2022 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) im Bundestag verabschiedet. Auf Grundlage der Whistleblower-Richtlinie gewährleistet es Whistleblowern künftig einen besseren Schutz im beruflichen Umfeld vor Repressalien wie Kündigung oder Verleumdung. Die nächste Plenarsitzung des Bundesrates ist am 10. Februar 2023. Stimmt dieser dem HinSchG zu, kann das Gesetz im Februar verkündet werden. Da ein Gesetz drei Monate nach der Verkündigung in Kraft tritt, wäre es in diesem Fall voraussichtlich Ende Mai. In der ersten Stufe gilt das Gesetz für alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden und ab dem 17. Dezember 2023 für alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden.

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Nachhaltigkeit wird auch im Mittelstand immer wichtiger. Doch das komplexe Thema in der Praxis fokussiert umzusetzen, ist eine echte Herausforderung, sieht doch die Relevanz und Gewichtung der einzelnen Nachhaltigkeitskriterien für jedes Unternehmen anders aus. Ein klar strukturiertes Nachhaltigkeits-Management sorgt für Transparenz und Effizienz und schafft die optimale Grundlage, damit mittelständische Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsziele wie geplant erreichen können. THE MAK`ED TEAM lädt Geschäftsführer und Themenverantwortliche, die das Thema Nachhaltigkeit voranbringen und erfolgreich im Unternehmen entwickeln möchten, am 28. September 2022 zur Veranstaltung „Nachhaltigkeits-Management in der Praxis“ ein.

Während der N!Tage und in Kooperation mit der WIN-Charta-Initiative des Wirtschaftsministeriums Baden Württemberg zeigen wir bei diesem Event & Dialogue einen Querschnitt der wichtigsten Themenschwerpunkte und Entwicklungen und gehen auf individuelle Fragen und Probleme der Teilnehmenden ein. Sie erwartet ein Abend mit spannenden Themen, interaktive Sessions und interessanten Gespräche.

Auf der Agenda stehen:

  • Einführung: Nachhaltigkeit im Mittelstand: Einordnung & Herausforderungen
  • Entwicklung und Methodik: Nachhaltigkeitsziele definieren & systematisch entwickeln
  • Das individuelle Nachhaltigkeitskonzept: externe Anforderungen & Challenges
  • Wirksam in der Praxis umsetzen: Pragmatische Managementansätze & Roadmaps

Bei Häppchen und Getränken lassen wir den Abend gemeinsam ausklingen.

Interessenten können sich hier anmelden …

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„Organisationen begehen keine Rechtsverstöße und keine Verfehlungen. Diese werden von Menschen in den Organisationen begangen.“

Compliance verbindet Ziele und Funktionen, um Gesetze und Regeln im Unternehmen zu erfüllen und den Rahmen zu schaffen, dass Verfehlungen vermieden werden. In der Praxis sieht Compliance für jedes Unternehmen anders aus: Natürlich hat sich jedes Unternehmen an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten, handelt also per se „compliant.“ Doch für einen Handwerksbetrieb sind andere Gesetze und internen Regeln wichtig als für eine IT-Firma oder ein Logistikunternehmen. Alle internen Regeln, die über die Gesetze hinausgehen, bilden sich aus den Branchegepflogenheiten, aus den Erwartungen der Stakeholder und aus der Unternehmenswerten heraus.

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Was bisher für Mittelständler zwar sehr gut, aber keine Pflicht war, wird zum „must have“: Die CSR-Berichterstattung zieht im Mittelstand ein und bekommt zum 1. Januar 2024 einen festen Platz im Lagebericht. Damit wird die nicht-finanzielle, also die nachhaltige Berichterstattung, mit der finanziellen auf ein Podest gestellt.

Die geplanten Neuerungen der EU-Kommission zur erweiterten Berichtspflicht verwundern nicht; spielt doch der nachhaltige Beitrag aller Unternehmen bei Europas Nachhaltigkeitstransformation eine wichtige Rolle. Die Berichterstattung ist hier der Werkzeugkoffer, mit dem die Umsetzung dieser nachhaltigen wirtschaftlichen Maßnahmen sichergestellt werden soll.

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Das Thema Nachhaltigkeit nimmt Fahrt auf. Hintergrund ist der EU Green Deal, mit dem die europäischen Staaten die EU bis 2050 schrittweise klimaneutral machen wollen. Bei der Umsetzung der klimapolitischen Ziele kommt den Finanzmärkten eine entscheidende Rolle zu, da über sie das Thema Nachhaltigkeit gefördert und verankert wird. „Sustainable Finance“ ist das neue Schlagwort. Es bedeutet, dass nachhaltige Aspekte eines Unternehmens zu Umwelt, Sozialem oder zur Unternehmensführung in die Entscheidung von Finanzakteuren einbezogen werden. Sustainable Finance ist gleichzusetzen mit einer Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte hin zu mehr Nachhaltigkeit in Unternehmen – und das auch im Mittelstand. Banken werden zukünftig bei einer Kreditvergabe unabhängig von der Größe des Unternehmens nachhaltige Aspekte mehr gewichten und darauf achten, dass ihr Kreditportfolio konform ist mit der ab 2022 geltenden EU-Taxonomie, die Umweltaspekte stärker in den Fokus rückt.

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Die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern kommt zum 17.12.2021 – und bemerkenswert wenige Unternehmen sind darauf vorbereitet. Natürlich ist das wieder eine Regelung, die umgesetzt werden muss, und viele mittelständischen Unternehmer befällt bei dem Thema anonymisierte Hinweise ein „ungutes Gefühl“. Wir meinen: Diese Richtlinie bietet vor allem Chancen!

Die EU-Richtlinie aus 2019 muss bis 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt sein. Mit dieser Richtlinie werden Hinweisgeber, die Missstände oder Fehlverhalten in Unternehmen melden, besser geschützt. Unternehmen schaffen hierfür ein Meldesystem mit einem unabhängigen Ansprechpartner, das einen richtlinienkonformen Umgang mit Meldungen über illegales oder unethisches Verhalten ermöglicht. Neutralität und Anonymität stellen eine fundierte Bewertung der Sachverhalte sicher.

Die Verpflichtung besteht anfänglich für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden, bevor im Jahr 2023 die Grenze auf 50 Mitarbeitende abgesenkt wird. Dieses Thema ist also gerade ein Thema für die Compliance im Mittelstand.

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Klar kennen Sie die Gesetze, die für Ihr Unternehmen relevant sind. Natürlich wissen Sie, welche handelsrechtlichen Vorgaben Sie einhalten müssen, wie Sie einen korrekten Jahresabschluss machen oder was es im Bereich HR zu beachten gibt. Sie handeln nach bestem Wissen und Gewissen regelkonform – und erfüllen damit viele Kriterien der Compliance.  

Compliance: Ein präventives System für regelkonformes Verhalten, das Unternehmen vor Risiken schützt und darüber hinaus strategische Vorteile für die Zukunft mit sich bringen kann. Doch viele Mittelständler scheuen Compliance; denken womöglich an einen hohen administrativen und finanziellen Aufwand der internationalen Großkonzerne, wenn sie den Begriff hören. Dabei ist der Schritt vom Status Quo zum professionellen Compliance-System viel näher als so manche denken. Mittelständische Betriebe haben traditionell eine breite Compliance-Basis und setzen viele Maßnahmen im Unternehmensalltag mit Selbstverständnis um. Oft geht es darum, die einzelnen Bausteine zu identifizieren und sie in einem zukunftsfähigen System zu bündeln. Und davon profitieren mittelständische Unternehmen in vielen Bereichen.

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Nachhaltiges unternehmerisches Denken und Handeln ist gut für den eigenen Fußabdruck – und für den langfristigen Erfolg.

Denn Unternehmen mit einer Nachhaltigkeitsstrategie können vielseitig profitieren: Sie sind innovationsstärker, für Mitarbeitende und Talente attraktiver oder für Investoren interessanter.

Für viele mittelständische Betriebe ist nachhaltiges Engagement heute fest im Alltag integriert und sie setzen bereits Kriterien der Corporate Social Responsibility (CSR) um.
Oft werden die CSR-Maßnahmen nur noch nicht als solche identifiziert oder in einer Strategie gebündelt. Ein ganzheitliches CSR-Managementsystem bringt dem Unternehmen die meisten strategischen Vorteile und Erfolge – im ökonomischen, ökologischen und sozialen Bereich.

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