Spätestens seit diesem Jahr 2024 steht das Thema Nachhaltigkeit in vielen Unternehmen ganz oben auf der Agenda. Die Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) hebt die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf das nächste Level und bringt eine deutliche Ausweitung für Unternehmen. Seit dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive unterliegen, berichtspflichtig. In der nächsten Stufe greift CSRD auch für große Kapitalgesellschaft, anschließend auch für kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen.

Ausgehend von der europäischen Zielsetzung, die Wirtschaft zu Klimaneutralität zu transformieren und die Nachhaltigkeit durch den Green Deal zu stärken, werden die Nachhaltigkeitsaspekte berichtspflichtig. Diese Aspekte bestehend aus Environment, Social, Governance (Umwelt, Soziales, verantwortungsvolle Unternehmensführung) werden hierbei bewusst weit ausgelegt.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung gilt als die größte Änderung in der Rechnungslegung seit vielen Jahren. Wenn auch die Kommunikation über die Aktivitäten zur Nachhaltigkeit unter Marketingaspekten erfolgt, die Berichterstattung darüber ist Bestandteil der Rechnungslegung, somit entsprechend gesetzlich verankert und selbstredend für die verpflichteten Unternehmen prüfungspflichtig.

Darüber hinaus wird der Blickwinkel verändert, während der Jahresabschluss das Unternehmens als Ganzes abbildet, umfasst die Nachhaltigkeitsbetrachtung auch die Wertschöpfungsketten und die Produktlebenszyklen.

Indirekte Verpflichtung für mittelständische Unternehmen

Wenn neben den kapitalmarktorientierten Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2025 auch die großen Kapitalgesellschaften und alle zur Konzernrechnungslegung verpflichteten Unternehmen zur eine Nachhaltigkeitsberichterstattung erstellen müssen, ergeben sich weitreichende Berichtspflichten an kleine und mittlere Unternehmen. Diese resultieren aus der ab 2025 deutlich höhere Anzahl von direkt verpflichteten Unternehmen, die für ihre Berichtspflichten ihre Wertschöpfungskette betrachten und über diesen Weg Informationsansprüche stellen. Über die Überwachung der Lieferkette eines verpflichteten Unternehmens werden sich nach unserer Einschätzung eine Vielzahl von Unternehmen mit der Erhebung und Erstellung von Nachhaltigkeitsinformationen beschäftigen müssen.

Hinzu kommt, dass durch die Regulierung der Finanzwirtschaft unter dem Stichwort Sustainable Finance die Finanz- und Versicherungswirtschaft konsequent Informationen über die Nachhaltigkeitsentwicklung ihrer Kunden einfordern (müssen).

Wesentlichkeit als Herzstück

Die Komplexität der Anforderungen und die Vielzahl von Nachhaltigkeitsaspekten stellen die Unternehmen vor entsprechend große Herausforderungen. Neben der reinen Pflichterfüllung sollten Unternehmen die Aktivitäten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für die Weiterentwicklung ihres Unternehmens nutzen. Die Themen gute Unternehmensführung, Soziales und Umwelt werden in den allermeisten Unternehmen bereits aktiv gestaltet. Hierauf lässt sich also gut aufsetzen – für die Weiterentwicklung und für die Berichterstattung.

Somit basiert die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf einem Nachhaltigkeitsmanagement. Beides lässt sich gut in das Managementsystem eines Unternehmens einbinden. Grundlage hierfür kann eine Roadmap sein, die die Etablierung plant und die wesentlichen Bereiche strukturiert.

Auf diesem Weg lassen sich die Berichtspflichten identifizieren, die sich aus der so genannten doppelten Wesentlichkeit ergeben. Diese doppelte Wesentlichkeit betrachtet zum einen die Outside – In – Perspektive und beleuchtet die Risiken und Chance analog der Finanzberichterstattung. Dies entspricht der gewohnten Sichtweise von Gesellschaftern und Banken als Kapitalgeber. Zum anderen besteht die Inside – Out- Perspektive. Diese betrachtet die Auswirkungen des unternehmerischen Handels auf seine Umwelt – also eine Sichtweise der Stakeholder.

Die strukturierte Vorgehensweise ermöglicht es, den hohen Abstraktionsgrad der Regelungen und der vorhandenen Literatur greifbar zu machen und auf das eigene Unternehmen herunterzubrechen. Wenn die Aspekte konkret werden, lässt sich gut mit den resultierenden Fragestellungen umgehen.

Zeitlicher Horizont

Nachhaltigkeit ist ein Zukunftsthema und wir empfehlen Ihnen zu prüfen, wo Ihr Unternehmen steht, welche Pflichten es hat und wie Sie Ihr Unternehmen in den relevanten Punkten entwickeln möchten. Dann wird auch die Berichterstattung schrittweise möglich. THE MAK’ED TEAM unterstützt Sie bei der Entwicklung Ihrer individuellen Nachhaltigkeitsstrategie.

Mehr über Nachhaltigkeit finden Sie hier. Dort finden Sie auch unseren Nachhaltigkeits-Check für mittelständische Unternehmen.

Außerdem finden Sie hier unsere Podcast-Folge zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung. Martin Auer, Geschäftsführer von THE MAK’ED TEAM, teilt sein Wissen und seine Erfahrungen aus der Praxis und schildert Hintergründe, Herausforderungen und die wichtigsten Aspekte für eine Vorgehensweise bei diesem Thema in mittelständischen Unternehmen.