“Immer schön im Flow bleiben” – unsere 4-teilige Serie zum Thema Liquiditätsmanagement
Wie steht es aktuell um die finanzielle Stabilität des Unternehmens? Spätestens ein „ungutes“ Gefühl muss ernst genommen werden und Anlass für eine umfassende Prüfung sein. Sind nennenswerte Zahlungsrückstände eingetreten und häufen sich die Mahnungen, ist es möglicherweise schon zu spät. Tritt die Zahlungsunfähigkeit ein, wird bei Kapitalgesellschaften und Gesellschaften ohne persönlich haftenden Gesellschafter gemäß § 17 InsO automatisch eine Insolvenzantragspflicht ausgelöst. Unter diesen Umständen wird es schwer – wenn nicht sogar unmöglich –, ein Unternehmen vor dem Aus zu retten.
Warum rechtzeitiges Prüfen unumgänglich ist
Unser Alltag zeigt: Viele Unternehmen setzen sich mit ihrem Liquiditätsmanagement erst auseinander, wenn die Probleme bereits fortgeschritten sind.
Die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit sollte jedoch fester Bestandteil der Unternehmenssteuerung sein. Spätestens bei den ersten negativen Anzeichen muss sie zum Pflichtprogramm der Geschäftsführer gehören. So weiß das Unternehmen, ob es dazu verpflichtet ist, Insolvenz anzumelden und vermeidet Haftungsrisiken. Die Prüfung der Zahlungsfähigkeit von Unternehmen erfolgt in einer mehrstufigen Analyse.
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Hier geht es zum 2. Teil unserer Serie.