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Das Thema Nachhaltigkeit nimmt Fahrt auf. Hintergrund ist der EU Green Deal, mit dem die europäischen Staaten die EU bis 2050 schrittweise klimaneutral machen wollen. Bei der Umsetzung der klimapolitischen Ziele kommt den Finanzmärkten eine entscheidende Rolle zu, da über sie das Thema Nachhaltigkeit gefördert und verankert wird. „Sustainable Finance“ ist das neue Schlagwort. Es bedeutet, dass nachhaltige Aspekte eines Unternehmens zu Umwelt, Sozialem oder zur Unternehmensführung in die Entscheidung von Finanzakteuren einbezogen werden. Sustainable Finance ist gleichzusetzen mit einer Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte hin zu mehr Nachhaltigkeit in Unternehmen – und das auch im Mittelstand. Banken werden zukünftig bei einer Kreditvergabe unabhängig von der Größe des Unternehmens nachhaltige Aspekte mehr gewichten und darauf achten, dass ihr Kreditportfolio konform ist mit der ab 2022 geltenden EU-Taxonomie, die Umweltaspekte stärker in den Fokus rückt.

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Die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern steht auf der Agenda vieler mittelständischer Unternehmen. Geschäftsführer und Compliance Verantwortliche denken reflexartig an Rechtsanwälte und an Software, doch es gehört Einiges mehr dazu, die Richtlinie nicht nur rechtssicher, sondern auch motivierend und gewinnbringend zu implementieren.

Unsere Expertin Karin Scherer bringt es auf den Punkt: „Zahlreiche Geschäftsführer wünschen sich Hinweise aus der Belegschaft, wenn das Unternehmen geschädigt wird, gleich ob fahrlässig oder vorsätzlich, intern von Mitarbeitenden oder von externen Personen. Unsere Erfahrungen gehen vom Griff in die Kasse, Entwendung von Waren bis hin zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Alles Vorfälle, in denen Mitwissende oder Betroffene nicht wussten, wie sie sich verhalten sollten, vorsichtshalber wegsahen – und in denen sich die Geschäftsführung frühzeitige Hinweise gewünscht hätte, zum Schutz betroffener Mitarbeitender und des Unternehmens.“

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Die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern kommt zum 17.12.2021 – und bemerkenswert wenige Unternehmen sind darauf vorbereitet. Natürlich ist das wieder eine Regelung, die umgesetzt werden muss, und viele mittelständischen Unternehmer befällt bei dem Thema anonymisierte Hinweise ein „ungutes Gefühl“. Wir meinen: Diese Richtlinie bietet vor allem Chancen!

Die EU-Richtlinie aus 2019 muss bis 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt sein. Mit dieser Richtlinie werden Hinweisgeber, die Missstände oder Fehlverhalten in Unternehmen melden, besser geschützt. Unternehmen schaffen hierfür ein Meldesystem mit einem unabhängigen Ansprechpartner, das einen richtlinienkonformen Umgang mit Meldungen über illegales oder unethisches Verhalten ermöglicht. Neutralität und Anonymität stellen eine fundierte Bewertung der Sachverhalte sicher.

Die Verpflichtung besteht anfänglich für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden, bevor im Jahr 2023 die Grenze auf 50 Mitarbeitende abgesenkt wird. Dieses Thema ist also gerade ein Thema für die Compliance im Mittelstand.

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Klar kennen Sie die Gesetze, die für Ihr Unternehmen relevant sind. Natürlich wissen Sie, welche handelsrechtlichen Vorgaben Sie einhalten müssen, wie Sie einen korrekten Jahresabschluss machen oder was es im Bereich HR zu beachten gibt. Sie handeln nach bestem Wissen und Gewissen regelkonform – und erfüllen damit viele Kriterien der Compliance.  

Compliance: Ein präventives System für regelkonformes Verhalten, das Unternehmen vor Risiken schützt und darüber hinaus strategische Vorteile für die Zukunft mit sich bringen kann. Doch viele Mittelständler scheuen Compliance; denken womöglich an einen hohen administrativen und finanziellen Aufwand der internationalen Großkonzerne, wenn sie den Begriff hören. Dabei ist der Schritt vom Status Quo zum professionellen Compliance-System viel näher als so manche denken. Mittelständische Betriebe haben traditionell eine breite Compliance-Basis und setzen viele Maßnahmen im Unternehmensalltag mit Selbstverständnis um. Oft geht es darum, die einzelnen Bausteine zu identifizieren und sie in einem zukunftsfähigen System zu bündeln. Und davon profitieren mittelständische Unternehmen in vielen Bereichen.

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Nachhaltiges unternehmerisches Denken und Handeln ist gut für den eigenen Fußabdruck – und für den langfristigen Erfolg.

Denn Unternehmen mit einer Nachhaltigkeitsstrategie können vielseitig profitieren: Sie sind innovationsstärker, für Mitarbeitende und Talente attraktiver oder für Investoren interessanter.

Für viele mittelständische Betriebe ist nachhaltiges Engagement heute fest im Alltag integriert und sie setzen bereits Kriterien der Corporate Social Responsibility (CSR) um.
Oft werden die CSR-Maßnahmen nur noch nicht als solche identifiziert oder in einer Strategie gebündelt. Ein ganzheitliches CSR-Managementsystem bringt dem Unternehmen die meisten strategischen Vorteile und Erfolge – im ökonomischen, ökologischen und sozialen Bereich.

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