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Krisen Compliance – In der Krise ist alles anders!

Unternehmen in der Krise müssen umfangreiche insolvenzrechtliche und gesellschaftsrechtliche Pflichten beachten. Im Mittelpunkt steht die Insolvenzantragspflicht bei bestehender Insolvenzreife. Mögliche Pflichtverstöße können persönliche Haftungen der Geschäftsleitungsorgane in erheblichen, häufig existenzvernichtenden, Umfang auslösen und strafrechtlich sanktioniert werden.

Die Insolvenz Compliance ist untrennbar mit dem Risikomanagement und dem Frühwarnsystem Ihres Unternehmens verbunden. Die frühzeitige Wahrnehmung der Krise bildet die Grundlage für eine effiziente Haftungsreduzierung der Organe der Gesellschaft und ggf. des Aufsichtsrates.

Insolvenztatbestände erwachsen aus Überschuldung und / oder Zahlungsunfähigkeit. Deshalb ist es das oberste Gebot, die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens aufrecht zu erhalten. Hierfür ist es erforderlich, dass Ihr Unternehmen permanent die Zahlungsfähigkeit im Blick hat und bei Krisenanzeichen die Prüfung der Zahlungsfähigkeit nach insolvenzrechtlichen Kriterien einleitet. Um diese Prüfung durchzuführen, sind eine aktuelle Finanzbuchhaltung und die Verarbeitung aller liquiditätsrelevanten Informationen zwingend erforderlich. Ohne einen klaren Blick auf die Liquiditätsentwicklung können die einschlägigen Bestimmungen über die Drei-Wochen-Frist nicht eingehalten werden und ein Insolvenzantrag könnte umgehend zwingend werden, um die Haftung der Organe zu vermeiden.

Die Gesetzbücher sind voll von Regelungen über die Strafbarkeit des Handelns der Geschäftsleitungsorgane von Krisenunternehmen. Untreue, Eingehungsbetrug, Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt Bankrottdelikte, u.v.a.m. Daneben stehen umfangreiche zivilrechtliche Haftungen. Es ist also ein Pflichtprogramm für Geschäftsführer und Vorstände von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ohne persönlich haftenden Gesellschafter die Krisenmechanismen zu kennen, die erforderlichen Frühwarnsysteme zu etablieren und die Notfallpläne zu entwickeln.

THE MAK’ED TEAM entwickelt mit Ihnen die erforderlichen Strukturen und Abläufe. Krisen Compliance benötigt umfassende Kenntnisse in allen relevanten betriebswirtschaftlichen Disziplinen und muss die Schnittstelle zu transparenten Informationsversorgung des Managements und ggf. Ihrer Rechtsanwälte sicherstellen. THE MAK’ED TEAM ist regelmäßig Teilnehmer von Veranstaltungen und Weiterbildungen des IFUS Institut für Unternehmenssanierung an der SRH Hochschule Heidelberg.

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Compliance im Mittelstand – pragmatisch die Zielsetzungen erreichen

Compliance im Mittelstand – pragmatisch die Zielsetzungen erreichen

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