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Vorsorgemangement

Das Vorsorgemanagement ist Teil Ihrer verantwortungsbewussten Unternehmensführung und beinhaltet die frühzeitige Auseinandersetzung mit allen wesentlichen Fragenstellungen.

Juristen und Vorsorgespezialisten weisen immer wieder darauf hin: Familienangehörige oder Eltern dürfen im Vorsorge- oder im Notfall nicht automatisch vollumfänglich und dauerhaft für eine volljährige Person, also auch nicht für eine Unternehmerin oder einen Unternehmer entscheiden oder handeln. Das Gleiche gilt auch für Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner.

Wenn eine Unternehmerin oder ein Unternehmer selbst nicht handeln kann, gelten die gesetzlichen Regelungen.

Es kann nur mit einer rechtskonformen Vorsorgevollmacht und einer Unternehmervollmacht die Vertretung sichergestellt werden, dass ein Dritter als Vertrauensperson nach den Wünschen der Unternehmerin oder des Unternehmers handeln und entscheiden darf.

Das Vorsorgemanagement wirkt in zwei Richtungen. Zum einen bestimmt die Unternehmerin oder der Unternehmer, wer die Vertretung wahrnehmen soll und wie zu entscheiden ist. Zum anderen werden die Voraussetzungen geschaffen, dass im Fall der Fälle klare Regelungen vorhanden sind. Dies entlastet die Familie und die Angehörigen in zumeist emotional belastenden Lebenssituationen.

Wir arbeiten in einem professionellen Netzwerk für eine rechtssichere Umsetzung des Vorsorgemanagements.

Link zu: Vorsorgemanagement – Ihr Wille geschehe!
Vorsorgemanagement – Ihr Wille geschehe!

Vorsorgemanagement – Ihr Wille geschehe!

Ob Unternehmer oder nicht – das Thema Vorsorge betrifft uns alle. Was passiert, wenn wir selbst gerade nicht handeln können – wenn wir aufgrund eines plötzlichen Krankheitsfalles nicht arbeiten können oder ein Unfall uns zu einem längeren Krankenhausaufenthalt zwingt und wir nicht ansprechbar sind. Familienangehörige oder Eltern dürfen für volljährige Personen im Vorsorge- oder im […]

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