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Nachhaltigkeitsberichtserstattung gewinnt durch die Corporate Sustainability Directive (CSRD) an enormer Relevanz. Dies hat auch Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde am 16.12.2022 im EU-Amtsblatt bekanntgegeben. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu erweitern und nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu standardisieren.
Mit der CSRD wird daher der rechtliche Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich angepasst und ist ab sofort Teil der Rechnungslegung nach dem Handelsgesetzbuch.
Wesentliche Neuerungen umfassen die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf eine Vielzahl von Unternehmen, die Einführung von EU-weit einheitlichen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) und die Verpflichtung zur externen Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen. Die CSRD wird bis zum 6.7.2024 in nationales Recht umgesetzt und hat die folgenden Auswirkungen:
- Seit dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive unterliegen verpflichtet, einen erweiterten Nachhaltigkeitsbericht nach der neuen CSRD zu erstellen
- Ab dem 1. Januar 2025 sind alle großen Kapitalgesellschaften unabhängig von der Kapitalmarktorientierung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet.
- Ab dem 1. Januar 2026 greift die CSRD dann auch für kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen.
- Analog haben alle konzernrechnungslegungspflichtigen Unternehmen im Konzernlagebericht die Nachhaltigkeitsinformationen aufzunehmen.
Damit wird in Deutschland nach einer Schätzung der Kreis der anwendungspflichtigen privatwirtschaftlichen Unternehmen um circa 15.000 Unternehmen ansteigen.
Auswirkungen auf KMU
Auch wenn kleinere Unternehmen in absehbarer Zeit keiner Berichtspflicht unterliegen werden, ist an dieser Stelle auf die indirekte Berichtspflicht hinzuweisen. Die Berichterstattung bei direkt berichtspflichtigen Unternehmen erstreckt sich über die gesamte Wertschöpfungskette. Dies kann dazu führen, dass auch kleinere Unternehmen, die keiner Berichtspflicht unterliegen, zur indirekten Berichtspflicht hinzugezogen werden. Sie werden in Teilen berichtspflichtig und müssen als Teil der Wertschöpfungskette Auskunft an den berichtspflichtigen Kunden oder Lieferanten geben.
Erfüllung der Berichtspflicht
Um die Erfüllung aller Berichtspflichten einzuhalten und mit einem möglichst geringen Umfang umsetzen zu können, sollten in allen berichtspflichtigen Unternehmen ab dem 01.01.2025 die folgenden Grundlagen vorhanden sein:
- Reporting Strukturen
- Datenerhebungsprozesse
- Berichtsstrukturen
Die Berichterstattung über die Nachhaltigkeitsinformationen basiert auf der Wesentlichkeitsanalyse und umfasst die Bereiche Umwelt, Soziales und Menschenrechte und Governance.
Das Konzept der doppelten Wesentlichkeit bedeutet, dass Unternehmen sowohl über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsbelangen auf ihr Unternehmen (Outside-In-Perspektive) als auch über die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeiten auf Menschen und Umwelt (Inside-Out-Perspektive) berichten müssen.
Ausgangspunkt der Analyse ist die sog. „Long List“, bei der allen Themen des Unternehmens, die die Nachhaltigkeit betreffen, gesammelt und in der sog. „Medium List“ priorisiert geordnet werden. Nach der Bewertung der Wesentlichkeit, der Definition der Wesentlichkeitsgrenze und der Stakeholder Validierung erhält man die sog. „Short List“. Dies stellt die individuelle Wesentlichkeitsmatrix des Unternehmens dar.
Die konkreten Angabepflichten umfassen die folgenden acht Bereiche:
- Geschäftsmodell und Unternehmensstrategie,
- Nachhaltigkeitsziele mit Fokus auf Emissionen,
- Rolle der Unternehmensleitung und der Aufsichtsorgane im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten,
- Unternehmenspolitik hinsichtlich Nachhaltigkeit,
- Mit Nachhaltigkeitsaspekten verknüpfte Anreizsysteme
- eine Beschreibung des vom Unternehmen mit Blick auf Nachhaltigkeitsaspekte durchgeführten Due-Diligence-Prozesses, der wichtigsten tatsächlichen oder potenziellen negativen Auswirkungen und der Maßnahmen des Unternehmens zur Verhinderung, Minderung, Behebung oder Beendigung tatsächlicher oder potenzieller negativer Auswirkungen und dessen Erfolg,
- die wichtigsten nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und der Umgang mit ihnen
- für die Berichterstattung relevante Indikatoren.
THE MAK’ED TEAM geht mit Ihnen den Prozess der Wesentlichkeitsanalyse bis hin zur Implementierung der Reporting Strukturen, Erhebungsprozesse und Berichtsstrukturen in Ihrem Unternehmen. Damit schaffen wir die Grundlagen, um Ihr Unternehmen zur vollständigen Berichtspflicht zu befähigen und Nachhaltigkeit langfristig in Ihre Unternehmensstrategie zu integrieren.
Weiterführende Informationen
THE MAK’ED TEAM hat viel Erfahrung bei der erfolgreichen Durchführung von Projekten im Bereich Nachhaltigkeit. Folgend finden Sie weiterführende Informationen zur Herangehensweise bei der Digitalisierung in den verschiedenen Unternehmensbereichen, zu Projektbeispielen sowie Case Studies und weiteres:
Podcast zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung
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Weitere InformationenMartin Auer ist in dieser Folge zu Gast bei Eva Zinecker und spricht mit ihr zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung im Mittelstand: Spätestens seit diesem Jahr 2024 steht das Thema Nachhaltigkeit in vielen Unternehmen ganz oben auf der Agenda. Die Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) hebt die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf das nächste Level und bringt eine deutliche Ausweitung für Unternehmen. Seit dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive unterliegen, berichtspflichtig. In der nächsten Stufe greift CSRD auch für große Kapitalgesellschaft, anschließend auch für kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen.
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Nachhaltigkeitsberichterstattung
Spätestens seit diesem Jahr 2024 steht das Thema Nachhaltigkeit in vielen Unternehmen ganz oben auf der Agenda. Die Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) hebt die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf das nächste Level und bringt eine deutliche Ausweitung für Unternehmen. Seit dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive unterliegen, berichtspflichtig. In der nächsten […]
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