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Wir mögen es gar nicht, den Teufel an die Wand zu malen. Vielmehr denken wir, dass es zu einem Risikomanagement gehört, die Handlungsfähigkeit eines Inhabers oder eines Gesellschafters auch dann sicherzustellen, wenn die Person gerade selbst nicht handlungsfähig ist. Krankheiten und Unfälle sind nur zwei Beispiele dafür. Die Rollen, die ein Unternehmer als Inhaber, Geschäftsführer oder Gesellschafter innehat, müssen auch in dieser Situation ausgefüllt werden – doch durch wen und auf welcher Grundlage? Hier hilft die Unternehmervollmacht.

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Es geht nicht um Horrorgeschichten, von den wir viele kennen. Es geht einzig um die Frage, wie Sie Ihr Unternehmen auf zukünftige Entwicklungen und auf die Unwägbarkeit des Lebens vorbereiten. Nachfolge ist nicht nur das geplante Ende Ihrer Unternehmertätigkeit, sondern auch der abrupte, hoffentlich temporäre Ausfall eines Unternehmers. Aus der Verantwortung gegenüber dem Ökosystem Ihres Unternehmens folgt die Vorbereitung für den Fall der Fälle – auch wenn er hoffentlich nie eintreten wird.

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