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Heute ist der World Whistleblowing Day. Er wurde 2019 von einer Gruppe von Nichtregierungsorganisationen ins Leben gerufen, um weltweit das Bewusstsein für den Stellenwert von Whistleblowern zu schärfen. Im Kampf gegen Korruption und Missstände spielen Hinweisgeber eine wichtige Rolle.

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Am 16. Dezember 2022 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) im Bundestag verabschiedet. Auf Grundlage der Whistleblower-Richtlinie gewährleistet es Whistleblowern künftig einen besseren Schutz im beruflichen Umfeld vor Repressalien wie Kündigung oder Verleumdung. Die nächste Plenarsitzung des Bundesrates ist am 10. Februar 2023. Stimmt dieser dem HinSchG zu, kann das Gesetz im Februar verkündet werden. Da ein Gesetz drei Monate nach der Verkündigung in Kraft tritt, wäre es in diesem Fall voraussichtlich Ende Mai. In der ersten Stufe gilt das Gesetz für alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden und ab dem 17. Dezember 2023 für alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden.

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Die Whistleblower-Richtlinie kommt. Doch die wenigsten Unternehmen haben sich bisher darum gekümmert. Das zeigt eine aktuelle PWC-Studie. Und das bestätigt auch unseren Eindruck in der Praxis. Dabei drängt die Zeit: Wird das Gesetz final vom Parlament verabschiedet, sind alle Firmen ab 50 Mitarbeitenden in der Pflicht, ein entsprechendes System zu installieren. Und die Anzahl der Mitarbeitenden orientiert sich hier am europäischen Arbeitnehmerbegriff – und dieser unterscheidet sich von der üblichen Zählweise. Zu den Mitarbeitenden zählen ausnahmslos alle, die im Unternehmen beschäftigt sind, inklusive der Praktikanten, der Minijobber und der Geschäftsführung selbst. Dies ist für die Ermittlung wichtig, ob Grenzwerte erreicht werden oder nicht.

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Gut gemanagte Compliance schützt Unternehmen vor kriminellen Delikten, Regelverstößen, unethischem Verhalten und den damit verbundenen finanziellen Verlusten und Reputationsschäden. Doch selbst die ausgereifteste Compliance-Organisation kann nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn die Kommunikation stimmt. Sie schlägt mit transparenten Informationen und einem vertrauensvollen Austausch die Brücke zwischen dem Regelwerk und der Akzeptanz im Unternehmen. Erst, wenn alle über die Regelungen, Pflichten, Verhaltenskodizes und Verantwortlichkeiten informiert sind, alle Regeln nachvollziehen können und die damit verbundenen Ziele mittragen, kann das Compliance-Management erfolgreich sein.

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Die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern steht auf der Agenda vieler mittelständischer Unternehmen. Geschäftsführer und Compliance Verantwortliche denken reflexartig an Rechtsanwälte und an Software, doch es gehört Einiges mehr dazu, die Richtlinie nicht nur rechtssicher, sondern auch motivierend und gewinnbringend zu implementieren.

Unsere Expertin Karin Scherer bringt es auf den Punkt: „Zahlreiche Geschäftsführer wünschen sich Hinweise aus der Belegschaft, wenn das Unternehmen geschädigt wird, gleich ob fahrlässig oder vorsätzlich, intern von Mitarbeitenden oder von externen Personen. Unsere Erfahrungen gehen vom Griff in die Kasse, Entwendung von Waren bis hin zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Alles Vorfälle, in denen Mitwissende oder Betroffene nicht wussten, wie sie sich verhalten sollten, vorsichtshalber wegsahen – und in denen sich die Geschäftsführung frühzeitige Hinweise gewünscht hätte, zum Schutz betroffener Mitarbeitender und des Unternehmens.“

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