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Die Whistleblower-Richtlinie kommt. Doch die wenigsten Unternehmen haben sich bisher darum gekümmert. Das zeigt eine aktuelle PWC-Studie. Und das bestätigt auch unseren Eindruck in der Praxis. Dabei drängt die Zeit: Wird das Gesetz final vom Parlament verabschiedet, sind alle Firmen ab 50 Mitarbeitenden in der Pflicht, ein entsprechendes System zu installieren. Und die Anzahl der Mitarbeitenden orientiert sich hier am europäischen Arbeitnehmerbegriff – und dieser unterscheidet sich von der üblichen Zählweise. Zu den Mitarbeitenden zählen ausnahmslos alle, die im Unternehmen beschäftigt sind, inklusive der Praktikanten, der Minijobber und der Geschäftsführung selbst. Dies ist für die Ermittlung wichtig, ob Grenzwerte erreicht werden oder nicht.

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Gut gemanagte Compliance schützt Unternehmen vor kriminellen Delikten, Regelverstößen, unethischem Verhalten und den damit verbundenen finanziellen Verlusten und Reputationsschäden. Doch selbst die ausgereifteste Compliance-Organisation kann nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn die Kommunikation stimmt. Sie schlägt mit transparenten Informationen und einem vertrauensvollen Austausch die Brücke zwischen dem Regelwerk und der Akzeptanz im Unternehmen. Erst, wenn alle über die Regelungen, Pflichten, Verhaltenskodizes und Verantwortlichkeiten informiert sind, alle Regeln nachvollziehen können und die damit verbundenen Ziele mittragen, kann das Compliance-Management erfolgreich sein.

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Am 17. Dezember 2021 lief die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern ab. Das heißt, die Bundesregierung hätte bis zu diesem Tag die Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umsetzen müssen. Hat sie aber nicht.

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