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„Organisationen begehen keine Rechtsverstöße und keine Verfehlungen. Diese werden von Menschen in den Organisationen begangen.“

Compliance verbindet Ziele und Funktionen, um Gesetze und Regeln im Unternehmen zu erfüllen und den Rahmen zu schaffen, dass Verfehlungen vermieden werden. In der Praxis sieht Compliance für jedes Unternehmen anders aus: Natürlich hat sich jedes Unternehmen an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten, handelt also per se „compliant.“ Doch für einen Handwerksbetrieb sind andere Gesetze und internen Regeln wichtig als für eine IT-Firma oder ein Logistikunternehmen. Alle internen Regeln, die über die Gesetze hinausgehen, bilden sich aus den Branchegepflogenheiten, aus den Erwartungen der Stakeholder und aus der Unternehmenswerten heraus.

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Unser Büro – ein paar Stunden ein Mini-Campus: Wir haben uns sehr darüber gefreut, am Donnerstag, den 3. Februar 2022 fünf Studierende und ihren Studiengangsleiter Professor Dr. Stäudner der Hochschule der Wirtschaft für Management Mannheim (HdWM) an unserem Karlsruher Standort begrüßen zu dürfen. Anlass war die Präsentation eines Praxisprojektes, das die Studierenden nach der Aufgabenstellung von THE MAK`ED TEAM ausgearbeitet hatten.

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Landauf, landab rumort es in den Unternehmen. Es gibt schon heute zu wenig Fachkräfte und in den kommenden Jahren werden Massen an Babyboomern den Arbeitsmarkt verlassen. Die große Leerstelle, die hier entsteht, kann durch die nachfolgende Generation bei weitem nicht abgedeckt werden. Parallel dazu verlangen aktuelle Themen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit oder Lieferketten grundlegende Transformationsprozesse von den Unternehmen. Für all diese Herausforderungen braucht es neue Strukturen und auch Kompetenzen. Das stellt Personalverantwortliche vor die Aufgabe, den Spagat zwischen dem veränderten Arbeitsmarkt und der veränderten Unternehmenswelt zu meistern. Dafür benötigen sie ein systematisches und strukturiertes Herangehen an Kompetenzen. Somit rückt Kompetenzmanagement verstärkt in den Fokus vieler Unternehmen. Denn nie war es drängender als heute, die Kompetenzen der Mitarbeitenden zu kennen und das Personal gezielt weiterzuentwickeln, um die Handlungs- und Innovationsfähigkeit des Unternehmens zu sichern.

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„Ob das Unternehmen fortgeführt wird? Was soll das heißen? Ja was denn sonst?!“

Das ist eine typische Reaktion vieler Geschäftsführer, wenn sie auf die Problematik angesprochen werden, ob bei einer Bewertung des Unternehmens von einer Fortführung auszugehen ist. Der Anlass für diese Frage kann eine Überschuldung oder Zahlungsprobleme sein. In diesem Fall besteht durch die Bestimmungen des Insolvenzrechts die Vermutung, dass die Gesellschaft (GmbH, AG, GmbH & Co. KG) nicht mehr fortgeführt werden kann. Darum sollte sich die Geschäftsführung, die für die Aufstellung des Jahresabschlusses verantwortlich ist, in dieser Situation nicht darauf verlassen, dass weiterhin zu Fortführungswerten bilanziert werden kann. Es muss erst sichergestellt werden, dass die Going-Concern-Prämisse erfüllt wird, sprich, bei der Bewertung der Unternehmenstätigkeit davon auszugehen ist, dass sie fortgeführt werden kann.

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Die Mischung macht’s! Unterschiedliche Fähigkeiten, praktische Erfahrungen und solide Expertisen sind die Grundlage für unser Business. So vielfältig unser Team ist, unsere gemeinsame Basis ist die Affinität für den Mittelstand und für die Menschen, die ihn prägen.

Consulting Partnerin Karin Scherer

„Willst Du etwas wissen, so frage einen Erfahrenen und keinen Gelehrten“ – chinesische Weisheit

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Die Entscheidung, einen Fremdgeschäftsführer in das eigene Unternehmen zu holen, fordert eine Veränderung des Führungsverhaltens des Inhabers. In einem unserer Mandantenunternehmen wurde vor einiger Zeit diese Entscheidung getroffen – mit besten Absichten und einem katastrophalen Ende!

Der Inhaber eines mittelständischen Unternehmens hat für eine neue Tochtergesellschaft erstmals einen Geschäftsführer eingestellt und verzichtete selbst auf die sonst übliche Organstellung. Er hatte sich aus einer Vielzahl von Gründen dafür entschieden und postulierte, dass Kompetenz und Verantwortung untrennbar zusammengehören. Der Neue könne und müsse seinen Verantwortungsbereich eigenständig leiten.

Dies klang für den „Neuen“ interessant. Er hatte bei einem größeren Mitbewerber Erfahrung in der zweiten Reihe gesammelt und wollte nun Gesamtverantwortung tragen.

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Die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern steht auf der Agenda vieler mittelständischer Unternehmen. Geschäftsführer und Compliance Verantwortliche denken reflexartig an Rechtsanwälte und an Software, doch es gehört Einiges mehr dazu, die Richtlinie nicht nur rechtssicher, sondern auch motivierend und gewinnbringend zu implementieren.

Unsere Expertin Karin Scherer bringt es auf den Punkt: „Zahlreiche Geschäftsführer wünschen sich Hinweise aus der Belegschaft, wenn das Unternehmen geschädigt wird, gleich ob fahrlässig oder vorsätzlich, intern von Mitarbeitenden oder von externen Personen. Unsere Erfahrungen gehen vom Griff in die Kasse, Entwendung von Waren bis hin zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Alles Vorfälle, in denen Mitwissende oder Betroffene nicht wussten, wie sie sich verhalten sollten, vorsichtshalber wegsahen – und in denen sich die Geschäftsführung frühzeitige Hinweise gewünscht hätte, zum Schutz betroffener Mitarbeitender und des Unternehmens.“

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Die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern kommt zum 17.12.2021 – und bemerkenswert wenige Unternehmen sind darauf vorbereitet. Natürlich ist das wieder eine Regelung, die umgesetzt werden muss, und viele mittelständischen Unternehmer befällt bei dem Thema anonymisierte Hinweise ein „ungutes Gefühl“. Wir meinen: Diese Richtlinie bietet vor allem Chancen!

Die EU-Richtlinie aus 2019 muss bis 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt sein. Mit dieser Richtlinie werden Hinweisgeber, die Missstände oder Fehlverhalten in Unternehmen melden, besser geschützt. Unternehmen schaffen hierfür ein Meldesystem mit einem unabhängigen Ansprechpartner, das einen richtlinienkonformen Umgang mit Meldungen über illegales oder unethisches Verhalten ermöglicht. Neutralität und Anonymität stellen eine fundierte Bewertung der Sachverhalte sicher.

Die Verpflichtung besteht anfänglich für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden, bevor im Jahr 2023 die Grenze auf 50 Mitarbeitende abgesenkt wird. Dieses Thema ist also gerade ein Thema für die Compliance im Mittelstand.

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Ein Beitrag von Gastautor Dr. Nirmalarajah Asokan, Senior Content- und Marketing-Manager bei Agicap //

 

Den Liquiditätsengpass eliminieren, bevor er entsteht. Was wie der heilige Gral des Liquiditätsmanagements erscheint, ist dank der Digitalisierung längst kein Wunschdenken mehr.

Digitale Hilfsmittel werten mittlerweile in Sekundenschnelle eine Fülle an Daten aus und eröffnen Nutzer:innen Einblicke in ihr Unternehmen, die vor der digitalen Transformation undenkbar waren. Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie die Digitalisierung des Cash-Flow-Managements auch Ihrem Unternehmen weiterhelfen kann – und zwar nicht erst, wenn Sie schon rote Zahlen schreiben.

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THE MAK’ED TEAM verbindet seine Expertise des Mittelstands mit der Lehre

In der Region Nordbaden haben zwei starke Partner mit klarem Fokus auf Mittelstand zusammengefunden. Zu Beginn des Monats haben wir unsere Kooperation mit der Hochschule der Wirtschaft für Management (HdWM) in Mannheim besiegelt.  

Damit verbindet sich nun die Lehre noch stärker mit der Praxis – für mehr Kompetenz für den Mittelstand. Wir sind von der Leistungsfähigkeit mittelständischer Unternehmen überzeugt und möchten diese Leistungsfähigkeit auch durch die Befähigung junger Menschen mitgestalten. 

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