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Die Finanzierung von mittelständischen Unternehmen durch Bankkredite ist in den allermeisten Fällen mit der persönlichen Haftung der Inhaber bzw. der geschäftsführenden Gesellschafter verbunden. Eine Standardbesicherung der Geschäftsbanken und Sparkassen, die gerne mit „Wenn Sie nicht an Ihr Unternehmen glauben, wie sollen wir als Bank das tun?“ begründet wird. Für den Bürgen erweitert sich der Haftungsumfang, der sich aus der Rechtsform des Unternehmens ergibt, auf den Privatbereich. Wenn diese Konstellation nicht aktiv gestaltet wird, ergeben sich erfahrungsgemäß weitreichende Folgen für den Bürgen, aber auch für das Unternehmen. Neben dem Haftungsfall für Verbindlichkeiten des Unternehmens, können sich aber auch Einschränkungen in der Nachfolgeregelung ergeben. Der Fokus liegt auf einer klaren Finanzierungsstrategie, die die Strukturierung der Passivseite des Unternehmens genauso einschließt, wie die Konditionen des Fremdkapitals – inkl. Zinsen, Sicherheiten und Covenants.

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Schon mal daran gedacht, eine „Bank“ zu gründen? Das kann auch für mittelständische Unternehmen ein cleverer Zug sein! Dass Unternehmen ihre eigene „Bank“ in Form einer pauschaldotierten Unterstützungskasse (pdUK) gründen, hat lange Tradition. Rechtlich betrachtet, ist es in dem Fall natürlich keine „Bank“, aber betriebswirtschaftlich gesehen sehr wohl. Die pdUK wird darum auch „Unternehmerbank“ genannt und war anfänglich ein Instrument der Großindustrie für die betriebliche Altersvorsorge. Aber auch für KMU ab etwa 10 Mitarbeitenden, kann dieses Modell sinnvoll sein. Entscheidet sich ein Unternehmen, eine „eigene Bank“ zu gründen, bringt das viele Vorteile für die Belegschaft – und für das Unternehmen selbst. Darum wird sie auch im Mittelstand immer beliebter.

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