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Sie haben eine Mehrheitsbeteiligung an anderen Unternehmen? Zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften gibt es wirtschaftliche Verflechtungen? Dann hat ihre Unternehmensgruppe eine Komplexität erreicht, bei der es sich lohnt, über einen konsolidierten Abschluss für die Firmengruppe nachzudenken. Die Sichtweise, alle Unternehmen der Firmengruppe als ein Unternehmen zu betrachten (Konsolidierung), zeigt die wirtschaftliche Lage auf einen Blick. So lässt sich die Unternehmensgruppe besser steuern. In vielen Fällen fordern auch die Banken oder die Investoren ab einer gewissen Komplexität der Unternehmensgruppe ein umfangreicheres Reporting in Form eines Konzernabschlusses, da hier Einzelbetrachtungen aufwendig sind und ohne Detailinformationen zu falschen Beurteilungen führen können. Und erreicht eine Unternehmensgruppe eine gewissen Größe, greift nach dem § 290 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) die Konzernabschlusspflicht.

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Es gibt Unternehmen, da dauert die Erstellung des Jahresabschlusses eine gefühlte Ewigkeit. Andere Unternehmen haben ihren Jahresabschluss einen Monat nach Bilanzstichtag aufgestellt – vielfach auch durch den Wirtschaftsprüfer testiert. Der „Fast Close“, also die schnelle Erstellung und – sofern erforderlich – die Prüfung des Jahresabschlusses, versorgt die Stakeholder zeitnah mit den Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Ob Banken, Lieferanten oder Management – ein aktuelles Reporting ist ein Wettbewerbsvorteil und somit ein echtes Mittelstandsthema. Wie erreichen Sie Highspeed für Ihren Jahresabschluss?

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„Ob das Unternehmen fortgeführt wird? Was soll das heißen? Ja was denn sonst?!“

Das ist eine typische Reaktion vieler Geschäftsführer, wenn sie auf die Problematik angesprochen werden, ob bei einer Bewertung des Unternehmens von einer Fortführung auszugehen ist. Der Anlass für diese Frage kann eine Überschuldung oder Zahlungsprobleme sein. In diesem Fall besteht durch die Bestimmungen des Insolvenzrechts die Vermutung, dass die Gesellschaft (GmbH, AG, GmbH & Co. KG) nicht mehr fortgeführt werden kann. Darum sollte sich die Geschäftsführung, die für die Aufstellung des Jahresabschlusses verantwortlich ist, in dieser Situation nicht darauf verlassen, dass weiterhin zu Fortführungswerten bilanziert werden kann. Es muss erst sichergestellt werden, dass die Going-Concern-Prämisse erfüllt wird, sprich, bei der Bewertung der Unternehmenstätigkeit davon auszugehen ist, dass sie fortgeführt werden kann.

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Mit dem neuen Jahr beginnt die Jahresabschlusssaison. Alle bilanzierenden Unternehmen setzen sich mit den Fragen rund um die Aufstellung ihres Jahresabschlusses auseinander. Auch wenn es vielen Verantwortlichen nicht bewusst ist: Hier bildet die Accounting Compliance das Fundament. Mit ihr wird sichergestellt, dass alle relevanten Bilanzierungsregelungen erkannt und angewandt sowie Vermögen und Schulden der Gesellschaft richtig bewertet werden, damit der Jahresabschluss regelkonform aufgestellt wird.

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