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Wir mögen es gar nicht, den Teufel an die Wand zu malen. Vielmehr denken wir, dass es zu einem Risikomanagement gehört, die Handlungsfähigkeit eines Inhabers oder eines Gesellschafters auch dann sicherzustellen, wenn die Person gerade selbst nicht handlungsfähig ist. Krankheiten und Unfälle sind nur zwei Beispiele dafür. Die Rollen, die ein Unternehmer als Inhaber, Geschäftsführer oder Gesellschafter innehat, müssen auch in dieser Situation ausgefüllt werden – doch durch wen und auf welcher Grundlage? Hier hilft die Unternehmervollmacht.

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